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# taz.de -- Zivile Drohnen in Deutschland: Das Auge am Firmament
> Bisher waren Polizeidrohnen nur beim Castor im Testeinsatz. Mit dem neuen
> Luftverkehrsgesetz könnte ein regulärer Einsatz von Drohnen bevorstehen.
Bild: CDU-Politiker Schünemann und die Polizeidrohne, die beim Castor im Einsa…
FREIBURG/BERLIN taz | "Überwachungsdrohnen am deutschen Himmel wären ein
rechtsstaatlicher Albtraum", warnt Wolfgang Neskovic, Rechtsexperte der
Linken im Bundestag. Er protestiert gegen die geplante Aufwertung
"unbemannter Luftfahrtsysteme" im Luftverkehrsrecht.
Anlass der Empörung ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung von Anfang
Dezember. Damit sollen mehrere Bestimmungen im Luftverkehrsgesetz geändert
werden - vor allem bei der Festlegung von Flughafengebühren. Nur zwei
Paragrafen beschäftigen sich mit unbemannten Luftfahrtsystemen und führen
sie als eigenständige Kategorie von Luftfahrzeugen ein - was die
Voraussetzung weiterer Regelungen ist. So kann zum Beispiel der
Verkehrsminister später per Verordnung die Zulassung bestimmter
Drohnentypen regeln.
Für Aufsehen sorgte der Einsatz einer Polizeidrohne beim Castortransport
2010. Damals flog ein Flugkörper mit Propellern und einer Kamera über den
Demonstranten. Angeblich habe es sich nur um einen Testeinsatz gehandelt,
sagte das Innenministerium in Hannover. Es seien keine Demonstranten
fotografiert worden, man habe mit der Drohne nur aus sechs bis 25 Metern
Höhe kontrolliert, ob die Absperrungen der Polizei dicht sind. Laut FAZ
wurden Drohnen inzwischen auch bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen,
Sachsen und Hessen angeschafft.
## Spezielle Regelungen erforderlich
Rechtlich gesehen gilt der Einsatz von Drohnen mit Kameras als
Videoüberwachung. Diese ist heute schon zur Strafverfolgung, zur
Gefahrenabwehr und zur Beobachtung von Demonstrationen unter
unterschiedlichen Bedingungen erlaubt. Würde der Drohneneinsatz üblich,
würden speziellere Regelungen erforderlich, vor allem zum Schutz von
Unbeteiligten. Diese müssten dann in die Strafprozessordnung sowie die
Polizei- und Versammlungsgesetze von Bund und Ländern eingefügt werden -
nicht ins Luftverkehrsgesetz.
Als der Bundestag den aktuellen Gesetzentwurf vor Weihnachten behandelte,
war deshalb auch nicht von Drohnen und Überwachung die Rede. Nur Daniela
Ludwig (CSU) verwies auf ein offenbar wachsendes Interesse der Industrie:
Dahinter stecke "ein nicht zu unterschätzender Markt, der in Deutschland,
dem Erfinderland, auch Unterstützung von politischer Seite erwarten kann".
Wie viel staatliche Unterstützung der Entwicklung ziviler Drohnen zuteil
wird, geht aus dem Bericht "Unbemannte Systeme" des Bundestagsbüros für
Technikfolgenabschätzung vom Oktober hervor.
Laut Bericht fördert das Forschungsministerium mit insgesamt 5,9 Millionen
Euro etwa die Projekte Airshield und Sogro zum Einsatz von Drohnen im
Katastrophenfall. Airshield, entwickelt unter anderem von den Unis
Dortmund, Siegen und Paderborn, der TU Berlin sowie dem Siegener
Unternehmen Microdrones, soll Giftgaswolken erfassen. Sogro unter der
Beteiligung des Deutschen Roten Kreuzes, Siemens und diverser Universitäten
soll bei Massenunglücken die Übersicht liefern.
30 Dec 2011
## AUTOREN
C. Rath
U. Winkelmann
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Atomkraft
Schwerpunkt Atomkraft
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