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# taz.de -- Skurille Urteile: Geschenke von Oma
> Meist ging es bei den Klagen, die seit der Einführung von Hartz IV
> eingereicht wurden, um wenige Euro. Manchmal aber auch um Luxus. Eine
> Bestandsaufnahme.
Bild: In den vergangenen sieben Jahren durften sich Deutschlands Sozialrichter …
BERLIN taz | Manchmal geht es um eine kaputte Hose. So wie bei dem Fall,
der im Jahr nach der Einführung von Hartz IV vor dem Sozialgericht Koblenz
verhandelt wurde. Einem Empfänger des Arbeitslosengelds II wurden die
Bezüge gekürzt, weil er nicht zu Terminen bei seinem Arbeitsvermittler
erschienen war.
Bei seiner einzigen Hose sei der Reißverschluss kaputt gewesen, versuchte
sich der Mann vor Gericht zu rechtfertigen. Ein ALG-II-Empfänger muss auch
mit offener Hose aus dem Haus, urteilte das Gericht dann im Juni 2006.
Das mag einer der skurrilsten Fälle der Hartz-IV-Rechtsprechung sein. Aber
in den vergangenen sieben Jahren durften sich Deutschlands Sozialrichter
mit vielen Dingen des täglichen Lebens herumschlagen – von
Weihnachtsgeschenken der Oma, Essen bei Muttern bis hin zu teurem
Sanitärbedarf.
Meist ging es bei den zigtausend Klagen, die seit der Einführung von Hartz
IV eingereicht wurden, um wenige Euro. So wollte etwa ein Darmstädter
erreichen, dass per Eilantrag über eine Erhöhung seiner Unterkunftskosten
um 1,38 Euro entschieden wird. Das Sozialgericht lehnte zwar das
Eilverfahren mit der Begründung ab, 1,38 Euro seien nicht
existenzbedrohend. Mit dem Anliegen selbst mussten sich die Richter aber
befassen. Eine Bagatellgrenze für Hartz-IV-Klagen gibt es nicht.
## Kürzung der Bezüge
Weil die Hartz-Gesetze mit wenig präzisen Begriffen wie "angemessen" um
sich werfen, lehnen die Jobcenter immer wieder Anträge ihrer Klienten ab.
Was angemessen ist, wird dann im Gerichtssaal entschieden. So ist es einem
ALG-II-Empfänger etwa zuzumuten, einen Baumarkt-Duschschlauch selbst zu
installieren. Den Monteur zahlt die Behörde nicht.
Immer wieder zur Klage kam, ob ALG-II-Empfänger aufs Auto verzichten
müssen. Nein, sagen die Gerichte, mahnen aber zur Bescheidenheit. Ein Audi
A6 oder BMW 5er ist für ALG-II-Empfänger zu dick und wird aufs Einkommen
angerechnet.
Ebenfalls zum Einkommen gehören die Geschenke von der Oma – zumindest wenn
sie allzu spendabel ausfallen. Einige hundert Euro ließ eine sächsische Oma
ihren Enkeln zukommen. Mehr als 50 Euro, so das zuständige Gericht, werden
aber aufs Einkommen angerechnet und die Hartz-IV-Bezüge entsprechend
gekürzt.
Post mortem musste das Sozialgericht Dortmund 2009 dem Willen einer
Verstorbenen Einhalt gebieten. Die hatte ihrem langzeitarbeitslosen Sohn
240.000 Euro vermacht und gleichzeitig verfügt, dass ihr zweiter Sohn dem
Erben das Geld so zuteilen solle, dass es nicht auf die Hartz-IV-Leistungen
angerechnet wird. Das Gericht sah den Sozialstaat hier nicht zuständig und
strich die Hartz-IV-Leistungen.
Dafür dürfen sich ALG-II-Empfänger zumindest zum Mittagessen bei Mutti
einladen - Klöße und Rotkohl werden nicht vom Grundbedarf abgezogen.
Urteile fielen seit 2005 auch darüber, ob Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf
Privatfernsehen haben und Diätkosten erstattet werden, ob ein Lottogewinn
die Bezüge schmälert und wie viel Wasser ein Arbeitsloser verbrauchen darf.
Die Entscheidungen: nein, ja, ja und 108,5 Liter pro Tag.
11 Jan 2012
## AUTOREN
Manuela Heim
## TAGS
Sozialgericht
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