# taz.de -- Gerichtsurteil zu Straftäter-Psychiatrie: Zwang auch ohne Beamte m… | |
> Das Bundesverfassungsgericht billigt die Privatisierung des | |
> Maßregelvollzugs für psychisch kranke Straftäter. | |
Bild: Privatisierung ist in Ordnung, befinden die Verfassungsrichter. | |
KARLSRUHE taz | Die Betreuung psychisch kranker Straftäter muss nicht durch | |
Beamte erfolgen. Das entschied am Mittwoch der Zweite Senat des | |
Bundesverfassungsgerichts. Geklagt hatte ein Insasse der Vitos-Klinik für | |
forensische Psychiatrie in Haina (Hessen). Er war im April 2008 nach einem | |
Konflikt mit dem Pflegepersonal in eine Beruhigungszelle gesperrt worden. | |
Nach seiner Meinung dürften solche Zwangsmaßnahmen aber nur von Beamten, | |
nicht von angestellten Pflegern durchgeführt werden. | |
Laut Grundgesetz müssen hoheitliche Befugnisse "in der Regel" von Beamten | |
ausgeübt werden. Die Verfassungsrichter entschieden nun, dass beim | |
Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter eine Ausnahme von dieser | |
Regel möglich ist. Hauptgrund ist die enge organisatorische Verbindung der | |
forensischen Psychiatrie, also der Psychiatrie für Straftäter, mit der | |
allgemeinen Psychiatrie. | |
Tatsächlich werden psychisch kranke Straftäter in normalen psychiatrischen | |
Kliniken behandelt - nur unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen. Oft waren | |
die Betroffenen auch schon vor der Verurteilung dort zur Behandlung. Wegen | |
des Wettbewerbs mit privaten Anbietern wurde allerdings in vielen | |
Bundesländern die staatliche Psychiatrie in privatrechtliche Formen | |
überführt. | |
So sind Kündigungen leichter möglich, auch können die Chefs besser und die | |
Putz- und Küchenkräfte schlechter als bisher bezahlt werden. Damit wurde | |
nun aber auch die angeschlossene forensische Psychiatrie privatisiert. Die | |
Richter hielten dies für gerechtfertigt, weil der Verbund mit der | |
allgemeinen Psychiatrie sinnvoll sei, gerade auch für die Behandlung der | |
Straftäter. | |
## "Von Wirtschaftlichen Motiven freigestellt" | |
Im Prozess stellte sich heraus, dass in der Psychiatrie auch schon vor der | |
Privatisierung keine Beamte mehr eingesetzt wurden. Dennoch billigten die | |
Richter auch die Privatisierung des Maßregelvollzugs, dessen Arbeit seither | |
nicht ersichtlich schlechter geworden sei. So seien die Vitos-Kliniken auch | |
nur formal privatisiert. Das Kapital liege - über den | |
Landeswohlfahrtsverband - immer noch bei der öffentlichen Hand und sei | |
damit "von erwerbswirtschaftlichen Motiven und Zwängen freigestellt". Zudem | |
übe das Sozialministerium die Fachaufsicht über die Kliniken aus. | |
Ein Verzicht auf Beamte im normalen Strafvollzug lässt sich mit diesem | |
Urteil aber genauso wenig rechtfertigen wie eine Privatisierung von | |
Gefängnissen. Zu sehr argumentiert das Urteil mit den Besonderheiten der | |
Psychiatrie. | |
In der Bundesrepublik sitzen rund 6.500 Straftäter, die bei ihrer Tat nicht | |
schuldfähig waren, in Einrichtungen der forensischen Psychiatrie. (Az.: 2 | |
BvR 133/10) | |
18 Jan 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Strafvollzug | |
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