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# taz.de -- Zersiedelung: Mitten in der Landschaft
> Immer wieder kaufen Investoren naturbestimmte Areale, in der Hoffnung,
> Bauland daraus machen zu können. Der Botanische Verein fordert ein Verbot
> per Gesetz.
Bild: Nicht an jeder Stelle in Hamburg willkommen: die Baukräne.
Der Botanische Verein pocht darauf, dass in Landschaftsschutzgebieten nicht
gebaut werden darf. Seine Sorge gründet sich auf zwei Fälle im Bezirk
Wandsbek, wo aufgrund von Ausnahmegenehmigungen bereits eine Bebauung
existiert und jetzt große Wohnungsbau-Projekte drohen. Die bestehende
Vorschrift im Baugesetzbuch, die das Bauen im Außenbereich verbietet,
erscheint dem Verein nicht ausreichend. Er verlangt eine Ergänzung des
Hamburgischen Naturschutzgesetzes: Der Senat solle sich ein Vorkaufsrecht
für Grundstücke in Landschaftsschutzgebieten schaffen.
Dass die Landschaftszersiedelung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen
ist, zeigt ein Blick in die Statistik. Senat und Bürgerschaft ist es nicht
gelungen, den Flächenverbrauch auf ein nachhaltiges Maß zu reduzieren. Nach
einem gewaltigen Anstieg in den Jahren 2001 bis 2007 flachte die Kurve
etwas ab, um 2010 einen jähen Sprung um 1.000 Hektar zu vollziehen. Die
Hafencity umfasst 150 Hektar.
Aktuell geht es um ein Grundstück am Herdenpfad im Landschaftsschutzgebiet
Rahlstedt, das zur Versteigerung angeboten wird, und um den ehemaligen
Ferckschen Hof am Buchenkamp im Landschaftsschutzgebiet Volksdorf. Der Hof
wurde von der Ökologischen Wohnungsbaugenossenschaft Hamburg gekauft. Über
das Lokalblatt Heimat-Echo hat sie die Bevölkerung dazu aufgerufen, Ideen
für eine Bebauung des 50 Hektar großen Areals zu entwickeln. Auf der Fläche
sei "vieles möglich", heißt es in dem Aufruf: "Mietwohnungen in
Geschossbauweise, Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, Einzelhäuser oder von
jedem etwas" - alles in ökologischer Bauweise und sozial verantwortbar.
Beide Areale gelten baurechtlich als "Außenbereich". Gebaut werden dürfen
hier nur land- oder forstwirtschaftliche Gebäude oder Infrastruktur wie
Gasleitungen oder Kläranlagen. Bestehende Gebäude dürfen nur dann neu
genutzt werden, wenn sie erhaltenswert sind und nicht wesentlich verändert
werden.
Schlechte Voraussetzungen für ein Wohnungsbauvorhaben - sollte man meinen.
Doch Horst Bertram vom Botanischen Verein befürchtet, dass die
Genossenschaft, die in Volksdorf gekauft hat, alle Hebel in Bewegung setzen
wird, um trotzdem bauen zu können. "Ein Investor kauft und macht mächtig
Dampf über die ihm zugänglichen Kanäle", kritisiert Bertram. In "grünen
Farben" werde die Planung als ökologisch vorgestellt.
Für das Grundstück in Rahlstedt befürchtet Bertram Ähnliches. Dort sei eine
Chinchilla-Farm von einem Handel mit Plastikplanen und schließlich von
Büros abgelöst worden. Wenn das Grundstück jetzt versteigert werde, steige
auch hier der Verwertungsdruck. Um dem zu begegnen, brauche die Stadt ein
Vorkaufsrecht.
Das Gesetz lasse Wohnungsbau auf diesen Grundstücken nicht zu, teilt das
Bezirksamt mit. Ausnahmen zu genehmigen sei nicht so einfach. Im übrigen
lägen für das verkaufte Areal in Volksdorf keine Pläne oder Bauanträge vor.
"Im Rahmen unserer Planungsmittel ist eine Gesetzesänderung nicht zwingend
erforderlich", sagt Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff (SPD).
20 Jan 2012
## AUTOREN
Gernot Knödler
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