Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Brandanschlag auf Migranten in Winterbach: Wehrpflichtiger an Hetzj…
> Die Zahl rechtsextremer Vorfälle in der Bundeswehr sinkt, berichtet der
> Wehrbeauftragte. Doch in einem Fall war ein Wehrpflichtiger bei einer
> Hatz auf Migranten beteiligt.
Bild: Die abgebrannte Gartenlaube in Winterbach.
BERLIN taz | Man habe sich natürlich mit der Frage besonders beschäftigt,
sagt Hellmut Königshaus (FDP). Wieweit der Rechtsextremismus in der
Bundeswehr verankert ist und ob es eine Verbindung zu terroristischen
Strukturen gibt. „Da haben wir Gott sei dank festgestellt, dass wir
Entwarnung geben können“, sagt der Wehrbeauftragte des Bundestags. Doch
nach einer taz-Recherche ist nun bekannt: Im vergangenen April war ein
damals Wehrpflichtiger an einer Hetzjagd auf Migranten beteiligt.
Bei dem Vorfall soll eine Gruppe Rechtsextremer am 10. April 2011 Migranten
gejagt und bedroht haben. Dabei hatten sie auch eine Hütte in Brand
gesteckt, in der fünf der Migranten Schutz suchten.
Ein 21-Jähriger und ein 22-Jähriger müssen sich seit der vergangenen Woche
in Stuttgart deshalb wegen versuchten Mordes verteidigen. Ein weiterer
mutmaßlicher Täter soll der damals 23-jährige Wehrpflichtige gewesen sein.
Dieser habe ebenfalls in U-Haft gesessen, wurde dann aber freigelassen.
Seinen Wehrdienst beendete er regulär zum 30. Juni 2011.
Bei dem Vorfall in Winterbach hatten die Opfer, ein Dutzend junger Leute,
auf einem Grundstück eine Grillparty veranstaltet. Auf einem
Nachbargrundstück sammelte sich eine Gruppe von rund 40 Rechtsextremen zu
einem Geburtstag. Einige der Rechtsextremen haben dann einen einen Konflikt
mit den Feiernden angezettelt. Einer der Täter raste dabei auch mit einem
Auto auf einige der Opfer zu. Drei türkischstämmige und zwei
italienischstämmige Männer flüchteten in eine Hütte. Diese wurde dann von
den Rechtsextremen angezündet. Die Opfer konnten sich retten, erlitten aber
Rauchvergiftungen.
Bei der Vorstellung des Wehrberichts der Bundeswehr hatte der
Wehrbeauftragte Königshaus am Dienstag in Berlin erwähnt, dass neben 63
"besonderen Vorkommnissen", die in Bezug auf Rechtsextremismus in der
Bundeswehr im Jahr 2011 gemeldet wurden, auch zwei schwerere Fälle
untersucht werden. Königshaus sagte bei der Vorstellung, dass in den Fällen
Gewalt im Spiel war. Später bestätigte sein Büro die Geschehnisse aus
Winterbach als einen der beiden Fälle. Ansonsten seien die gemeldeten Fälle
von Rechtsextremismus in der Bundeswehr rückläufig, sagte Königshaus.
Die beiden Hauptangeklagten haben zu Beginn des Prozesses in Stuttgart
bestritten, den Brand gelegt zu haben. Für den Fall sind 30
Verhandlungstage bis Ende Mai angesetzt.
24 Jan 2012
## AUTOREN
Gordon Repinski
## ARTIKEL ZUM THEMA
BGH zu rechtsextremen Banden: Strafe für „Tat-Entschluss“
Im April überfielen Rechtsextreme ein Grillfest türkischer Familien in
Winterbach. Jetzt wurden die Haftstrafen gegen die Täter vom BGH bestätigt.
Prozess gegen Neonaziduo: Hetzjagd mit Brandstiftung
Mehrere junge Männer verstecken sich vor Neonazis in einer Gartenhütte -
diese wurde dann in Brand gesteckt. Die mutmaßlichen Täter stehen nun vor
Gericht.
Reservisten-Verbandschef über Neonazis: "Wir haben die Gefahr unterschätzt"
Der Reservistenverband der Bundeswehr kämpft gegen Neonazis in den eigenen
Reihen. Verbandschef Kiesewetter fordert nun auch Hilfe vom
Verfassungsschutz.
Neonazis im Reservistenverband: Rechtsextreme ballern mit
Neue E-Mails aus dem Innenleben der NPD zeigen: Beim Reservistenverband
können NPD-Funktionäre ungestört mit Bundeswehrwaffen hantieren.
Nach Neonazi-Angriff auf Migranten: Brandstifter im schwäbischen Idyll
Es sollte Steaks und Bier geben. Stattdessen setzte es Prügel und plötzlich
brannte die Gartenlaube. Jetzt fragen Bürger und Opfer, warum die Tat nicht
verhindert worden ist.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.