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# taz.de -- BGH zu rechtsextremen Banden: Strafe für „Tat-Entschluss“
> Im April überfielen Rechtsextreme ein Grillfest türkischer Familien in
> Winterbach. Jetzt wurden die Haftstrafen gegen die Täter vom BGH
> bestätigt.
Bild: In diese Hütte hatten sich die Familien geflüchtet. Die Angreifer zünd…
KARLSRUHE afp | Mitglieder rechtsextremer Banden können auch dann für
Übergriffe verurteilt werden, wenn die Taten nicht konkret einzelnen
Mitgliedern zugeordnet werden können.
Ein gemeinsamer Tatvorsatz reicht aus, betonte der Bundesgerichtshof (BGH)
in Karlsruhe mit einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss. Darin
bestätigte der BGH die Verurteilung zweier Rechtsextremer nach einem
Überfall auf türkische Familien.
Im April 2011 hatte sich eine Gruppe Rechtsextremer auf einer Wiese in
Winterbach bei Stuttgart getroffen. 120 Meter entfernt hatten sich
türkische Familien zum gemeinsamen Grillen verabredet. Mindestens elf der
Rechtsextremen beschlossen laut BGH, den Türken eine „körperliche
Abreibung“ zu verpassen.
Zwei der Angegriffenen wurden mit wuchtigen Ellenbogenstößen und Tritten
misshandelt. Andere konnten in eine hölzerne Gartenhütte flüchten, die
Rechtsradikalen zündeten diese jedoch an. Mehrere Türken verletzten sich
bei der Flucht aus der brennenden Hütte.
Das Landgericht Stuttgart verurteilte zwei der Rechtsextremen zu jeweils
zwei Jahren und fünf Monaten Haft. Auch wenn den Angeklagten einzelne
„Verletzungshandlungen“ nicht konkret zugeordnet werden konnten, reiche der
„gemeinsame Tatentschluss“ aus. Dies bestätigte nun der BGH. Der Prozess
gegen die übrigen Beteiligten des Überfalls begann erst im August. Ein
Urteil steht noch aus.
4 Oct 2012
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