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# taz.de -- Sicherungsverwahrung: Fußfessel und Geheimregister
> Justizausschuss streitet über nachträgliche Sicherungsverwahrung. SPD
> fordert Sexual- und Gewaltstraftäter-Datei, hat aber kein
> Unterbringungs-Konzept.
Bild: Eine elektronische Fußfessel soll es ebenso geben wie ein Geheimregister…
Der Justizausschuss der Bürgerschaft hat am Dienstag einen SPD-Antrag zur
Sicherungsverwahrung von Straftätern, die ihre Strafe verbüßt haben, mit
großer Mehrheit beschlossen. In dem beschlossenen "Petitum" fordert die SPD
den Senat auf, bei der Unterbringung von Sicherungsverwahrten stärker mit
den beiden direkten Nachbarländern und Mecklenburg-Vorpommern
zusammenzuarbeiten - ein Kooperationswunsch, der dort allerdings bislang
nicht auf Gegenliebe stößt.
Erst in der vergangenen Woche hatte die geplante Unterbringung zweier
ehemaliger Sicherungsverwahrter in Jenfeld zu massiven Anwohnerprotesten
geführt, auf die der SPD-Antrag allerdings nicht eingeht. "Da wir auf
Kooperation mit den Nachbarländern nicht bauen können, stellt sich nun umso
mehr die Frage nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten." In Hamburg
vermisst der CDU-Abgeordnete Ralf Niedmers ein Konzept des Senats. Auch
seine Fraktionskollegin Viviane Spethmann betont: "Jenfeld ist
konzeptionell ungeeignet und bietet keine langfristige Perspektive." Denn
die jetzige Unterbringung der früheren Straftäter ist bis November dieses
Jahres befristet, eine "Anschlusslösung" gibt es noch nicht.
Während hier Fragen offen bleiben, geht der SPD-Antrag zwei andere heiße
Eisen an: Der Einsatz elektronischer Fußfesseln für Sicherungsverwahrte
soll genauso geprüft werden, wie der Aufbau einer zentralen, öffentlich
aber nicht zugänglichen Datei, in der die Daten rückfallgefährdeter Sexual-
und Gewalttäter gesammelt werden.
Um einen großen Konsens im Parlament zu erreichen, habe man "auch Hinweise
aus den anderen Fraktionen mit aufgenommen", betont Urs Tabbert,
Rechtsexperte der SPD-Fraktion. Das sieht seine CDU-Kollegin Viviane
Spethmann ebenso - sie betont das Copyright ihrer Fraktion auf die
Kernpunkte des SPD-Antrags, nur dass ihre Partei das ganze schon im Mai
vergangenen Jahres gefordert habe. Wo die SPD der CDU nicht folgte, gehe
sie, so Spethmann, "den richtigen Weg nur halbherzig".
So fehlten dem sozialdemokratischen Papier Konzepte für eine "tragfähige
und langfristige Unterbringung der entlassenen Sicherungsverwahrten" und
einen effektiven Opferschutz. Die früheren Opfer der nach Jahren
freigekommenen Täter müssten von der Haftentlassung informiert und
gegebenenfalls auch psychologisch betreut werden.
Am Ende wurden die neun Punkte des SPD-Antrags einzeln abgestimmt. Am
meisten Widerstand erntete der SPD-Ruf nach einer "verfassungsrechtlich
zulässigen nachträglichen Unterbringungsmöglichkeit für besonders
gefährliche Straftäter". Sie steht für GAL, FDP und Linke im Widerspruch zu
einem Bundesverfassungsgerichtsurteil des vergangenen Jahres.
24 Jan 2012
## AUTOREN
Marco Carini
## TAGS
Antiislamismus
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