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# taz.de -- Urteil zur Sicherungsverwahrung: Schmerzensgeld für Ex-Häftlinge
> Weil die Sicherungsverwahrung von vier Häftlingen rechtswidrig
> nachträglich verlängert wurde, bekommen sie eine Entschädigung. Für jeden
> Monat 500 Euro.
Bild: Strafe verbüßt, sicherungsverwahrt und nochmal sicherungsverwahrt.
GÖTTINGEN taz | Wer rechtswidrig in der Sicherungsverwahrung bleiben
musste, bekommt Schadensersatz. Das hat jetzt das Landgericht Karlsruhe in
vier Fällen aus Baden-Württemberg entschieden. Die Kläger bekommen zwischen
49.000 und 73.000 Euro.
Die Männer, die heute zwischen 55 und 65 Jahre alt sind, waren vor
Jahrzehnten wegen Sexualdelikten zu langjährigen Freiheitsstrafen mit
anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Ihre
Gefängnisstrafen zwischen 5 und 15 Jahren hatten sie allesamt verbüßt. Weil
sie noch als gefährlich galten, blieben sie anschließend zwischen 18 und 22
Jahre in der Sicherungsverwahrung.
Zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung galt aber noch eine Obergrenze von zehn
Jahren Sicherungsverwahrung. Diese Obergrenze wurde jedoch 1998 aufgehoben
- auch für bereits Verurteilte. Deshalb mussten die vier Männer deutlich
länger als zehn Jahre in der Sicherungsverwahrung bleiben.
Inzwischen haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und
das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass diese rückwirkende
Verlängerung der Verwahrung rechtswidrig war. Alle vier Männer wurden
inzwischen auch entlassen.
Auf ihre Klage hin sprach ihnen das Landgericht Karlsruhe nun 500 Euro für
jeden Monat rechtswidrig erlittene Sicherungsverwahrung zu. Das Gericht
orientierte sich dabei an Summen, die der EGMR in ähnlichen Fällen
zugesprochen hat.
Das Urteil ist ein Präzedenzfall für einige Dutzend ähnlicher Fälle. Zahlen
muss diesmal das Land Baden-Württemberg, weil die Verlängerung der
Sicherungsverwahrung von baden-württembergischen Gerichten angeordnet
wurde. Das Land wird voraussichtlich Rechtsmittel einlegen. Sollte es am
Ende rechtskräftig verurteilt werden, will es das Geld vom Bund
zurückholen, schließlich habe der Bundestag die rechtswidrige Gesetzeslage
verursacht. (Az.: 2O278/11 u.a.)
24 Apr 2012
## AUTOREN
Christian Rath
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