# taz.de -- EGMR-Urteile zur Pressefreiheit: Caroline von Monaco zu Recht gekni… | |
> Ein europäisches Gericht stärkt die deutsche Pressefreiheit: Ein Foto von | |
> Caroline von Monaco durfte gedruckt werden. Ebenso das Bild eines | |
> koksenden Schauspielers. | |
Bild: Wird nicht so gerne fotografiert: Caroline von Monaco. | |
FREIBURG taz | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit zwei | |
Urteilen die Pressefreiheit in Deutschland gestärkt. So durfte über die | |
Verhaftung eines bekannten Schauspielers berichtet werden. Zudem dürfen | |
Fotos mit Caroline von Monaco dann gezeigt werden, wenn sie Diskussionen | |
von öffentlichem Interesse bebildern. | |
Im ersten Fall hatte die Bild-Zeitung über die Verhaftung des Schauspieler | |
Bruno Eyron berichtet, der einst den RTL-Kommissar "Balko" darstellte. | |
Eyron war 2004 auf dem Münchener Oktoberfest mit Kokain erwischt worden. | |
Gegen den Bericht erwirkte Eyron ein Urteil, das dem Springer Verlag jede | |
weitere Veröffentlichung des Artikels verbot. Das Recht Eyrons auf Achtung | |
seines Privatlebens überwiege das öffentliche Interesse an der | |
Berichterstattung. Alle deutschen Gerichte, einschließlich des | |
Bundesverfassungsgerichts, bestätigten diese Linie. | |
Die Beschwerde des Springer Verlags in Straßburg hatte nun aber Erfolg. Die | |
Pressefreiheit sei hier unverhältnismäßig eingeschränkt worden; die | |
Verhaftung habe in der Öffentlichkeit stattgefunden, Polizei und | |
Staatsanwaltschaft hätten sie bestätigt. Die Berichterstattung sei korrekt, | |
nicht reißerisch und nicht herabwürdigend gewesen. | |
Eyron sei ein bekannter Schauspieler (was das Hamburger Landgericht | |
bestritten hatte); wenn ausgerechnet ein Kommissar-Darsteller mit Drogen | |
erwischt werde, sei das von öffentlichem Interesse. Außerdem habe Balko mit | |
zahlreichen Interviews früher selbst das Licht der Öffentlichkeit gesucht | |
und darin auch ein früheres Drogendelikt eingeräumt. Der Axel Springer | |
Verlag erhält nun rund 18.000 Euro Schadenersatz. | |
Die Entscheidung fiel mit 12 zu 5 Richterstimmen. Eine Minderheit der | |
Richter hielt die Abwägung der deutschen Gerichte für korrekt. Das Urteil | |
wird die Debatte neu anheizen, ob Straßburg sich bei widerstreitenden | |
Grundrechtsinteressen zu sehr in die Abwägung der nationalen Gerichte | |
einmische. | |
## Einstimmiges Urteil im Fall Caroline von Monaco | |
Dagegen bestätigte der Gerichtshof in einem zweiten Fall die deutsche | |
Rechtsprechung. Caroline von Monaco hatte die Veröffentlichung von Bildern | |
aus dem Skiurlaub beanstandet. Deutsche Gerichte hatten den Abdruck aber | |
gebilligt, weil sie einen Artikel zur Krankheit von Carolines Vater, dem | |
inzwischen verstorbenen Fürst Rainier von Monaco, begleiteten. Die Frage | |
war: Sollte Caroline Ski fahren, während ihr Vater zu Hause leidet? Dies | |
sei eine Debatte von gesellschaftlicher Relevanz, so die deutschen | |
Gerichte. Die Prinzessin hielt dies für einen dürren Vorwand. | |
Der Gerichtshof billigte jedoch die deutsche Abwägung - auch weil in | |
anderen Fällen der Abdruck von Caroline-Fotos verboten wurde, wenn sie nur | |
der Unterhaltung dienten. Das Urteil fiel einstimmig. Wegen der | |
grundsätzlichen Bedeutung hatte die 17-köpfige Große Kammer des | |
Gerichtshofs entschieden. | |
2004 hatte das Straßburger Gericht Deutschland gerügt, weil Prominente in | |
ihrem Privatleben nicht genügend vor Paparazzi geschützt werden. Der | |
Bundesgerichtshof hatte daraufhin 2007 den Promischutz vor Pressefotografen | |
verbessert. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies 2008 – murrend – | |
akzeptiert. | |
Az. 39954/08 (Springer) Az. 40660/08 (Caroline) | |
7 Feb 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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