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# taz.de -- Flughafen-Attentäter verurteilt: Höchststrafe für Arid U.
> In Frankfurt ist Arid Uka zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt
> worden. Der Kosovo-Albaner hatte im März 2011 auf dem Frankfurter
> Flughafen zwei US-Soldaten erschossen.
Bild: Wegen besonderer Schwere der Schuld muss der Flughafen-Attentäter Arid U…
FRANKFURT/MAIN dapd | Gut elf Monate nach den tödlichen Schüssen auf
US-Soldaten am Frankfurter Flughafen ist der Attentäter Arid Uka zu einer
lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem stellte das
Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag die besondere Schwere der
Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren
ausgeschlossen.
Das Gericht folgte damit dem Antrag der Anklage. Das Urteil erging wegen
zweifachen Mordes in Tateinheit mit drei versuchten Morden und zweifacher
schwerer Körperverletzung. Der heute 22-jährige Arid Uka hatte am 2. März
vergangenen Jahres auf dem Frankfurter Flughafengelände zwei amerikanische
Soldaten erschossen und zwei weitere schwer verletzt, ein weiterer entging
seinen Schüssen nur, weil die Waffe Ladehemmung hatte.
Die Bundesanwaltschaft hatte auf Feststellung der besonderen Schwere der
Schuld plädiert und dem Angeklagten Heimtücke, niedrige Beweggründe und
"Züge von Grausamkeit" vorgeworfen. Arid Uka habe möglichst viele
US-Soldaten, die auf dem Weg nach Afghanistan waren, töten wollen und sei
nur durch Ladehemmung seiner Waffe davon abgehalten worden.
Er habe "seinen persönlichen Beitrag zum Dschihad in Afghanistan leisten"
wollen, argumentierten die Bundesanwälte. Die Anklage sieht in Arid Uka
einen islamistischen Terroristen. Die Verteidigung sprach dagegen von einem
jungen Menschen, "der Amok gelaufen ist". Sie sah die Voraussetzungen für
die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nicht gegeben.
Arid Uka war kurz vor dem Anschlag 21 Jahre alt geworden. Jugendstrafrecht
kam deswegen nicht infrage. Der mittlerweile 22-Jährige hatte die Tat im
Prozess gestanden. Sie gilt als der erste islamistisch motivierte Anschlag
mit Todesopfern in Deutschland.
Ursprünglich sollte das Urteil bereits im Januar verkündet werden. Der
Termin war verschoben worden, um einen nachträglich geladenen Zeugen zu
vernehmen. Hinweise auf einen Aufenthalt des Angeklagten in einem
fundamentalistischen islamischen Sommerlager in Bosnien erhärteten sich
dadurch allerdings nicht.
10 Feb 2012
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