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# taz.de -- Kommentar Urteil zum Euro-Rettungsschirm: Gestutzt, nicht gekippt
> Das Urteil aus Karlsruhe wird weit über den konkreten Fall hinaus
> Bedeutung haben. Das Parlament darf seine Befugnisse nur delegieren, wenn
> es gar nicht anders geht.
Bild: Bei den meisten Entscheidungen im Bundestag sollten mehr als neun Leute b…
Es hätte schlimmer kommen können für Bundesregierung und Bundestag. Das
Bundesverfassungsgericht hat das Geheimgremium zur Kontrolle des
Eurorettungsschirms nur zurechtgestutzt und nicht völlig gekippt. Nur dort,
wo wirklich Geheimhaltung nötig ist, um Spekulanten nicht vorzuwarnen, soll
das Neunergremium den Bundestag ersetzen.
Schon im Oktober hatte das Gericht mit einer einstweiligen Anordnung die
Arbeitsaufnahme des Neunergremiums verhindert. Damals sah es so aus, als ob
Karlsruhe das Geheimgremium ganz kippen wolle. Doch Bundestag und
Bundesregierung beantragten eine mündliche Verhandlung, um die Richter
umzustimmen. Das ist nun zumindest teilweise gelungen.
Insofern ist das Urteil von Dienstag auch ein kleiner Sieg der Politik
gegen allzu schneidige Richter. Das Urteil wird aber dennoch weit über den
konkreten Fall hinaus Bedeutung haben. Das Parlament darf seine Befugnisse
nur dann an kleine Ausschüsse delegieren, wenn es gar nicht anders geht.
Schließlich ist das Parlament im Plenum am repräsentativsten. Dort können
schon ein paar Abweichler der Mehrheitsfraktion großen Wirbel verursachen –
wie am Montag bei der Abstimmung über die Griechenland-Hilfen zu sehen war.
In einem kleinen Ausschuss wird es solche Turbulenzen nie geben, weil die
Fraktionen nur linientreue Abgeordnete entsenden.
Dennoch war die Angst unbegründet, die Regierung werde nun möglichst viele
Entscheidungen in dem kleinen handverlesenen Geheimgremium abnicken lassen.
Sie hat auch bisher alle großen Entscheidungen zur Eurostablisierung im
Plenum abstimmen lassen. Denn nur hier wird deutlich, dass SPD und Grüne
Merkels Politik im Wesentlichen mittragen.
28 Feb 2012
## AUTOREN
Christian Rath
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