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# taz.de -- Führungsstreit bei Menschenrechtsverein: Tausende Euro in Bosnien …
> Ermittlungen und ein Gerichtsverfahren erschüttern die Gesellschaft für
> bedrohte Völker. Hat Vereinschef Zülch Gelder veruntreut? Der weist jeden
> Verdacht zurück.
Bild: Weiß von nichts: Vereinschef Timaln Zülch (in weiß) bei einer Protesta…
GÖTTINGEN taz | Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) wird von einem
schweren Führungsstreit erschüttert. Gegen den Gründer und langjährigen
Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation, Tilman Zülch, laufen
staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue.
Vorstandsmitglieder haben Tilman Zülch, 72, auf Rückzahlung von 70.000 Euro
an die GfbV verklagt. Zudem befasst sich die Justiz mit der Frage, welcher
Vorstand derzeit überhaupt im Amt ist.
Am Freitag vergangener Woche bestätigte die Göttinger Staatsanwaltschaft,
dass ein Ermittlungsverfahren gegen Zülch anhängig ist. Es gehe um den
Vorwurf, finanzielle Mittel der Menschenrechtsorganisation veruntreut zu
haben, sagte der Behördensprecher der taz.
Der Rechtsanwalt Harald Klein und der pensionierte Oberstudienrat James
Albert waren 2010 zum Bundes- und zum stellvertretenden Vorsitzenden der
GfbV gewählt worden. Nach Angaben von Albert stellten sie bald finanzielle
Unregelmäßigkeiten bei dem eingetragenen Verein fest. So sei die bosnische
Sektion jährlich mit 60.000 Euro bezuschusst worden – auf Grundlage eines
undatierten und nur von Zülch unterzeichneten Vertrages. Laut Satzung
hätten jedoch mindestens zwei Vorstandsmitglieder unterschreiben müssen.
Klein und Albert monierten auch das Arbeitsverhältnis von Zülch selbst. Er
wurde 2001 als Generalsekretär der GfbV angestellt. Als er sich 2008 zudem
in den Vorstand wählen ließ, erklärte er laut Protokoll seinen baldigen
Rücktritt als Generalsekretär. Sein Gehalt bezog er aber zunächst weiter –
ausweislich der Lohnsteuerbescheinigung während seiner Amtszeit als
Vorsitzender noch rund 70.000 Euro. Im November 2011 kündigten die
Vorsitzenden Klein und Albert deshalb Zülchs Arbeitsvertrag fristlos. Ob zu
Recht, muss das Arbeitsgericht entscheiden.
## Geschäftsstelle weiß von nichts
Am Freitag reagierte die Geschäftsstelle der GfbV auf die Angaben der
Staatsanwaltschaft. „Uns ist nichts davon bekannt, dass es strafrechtliche
Ermittlungen gegen Tilman Zülch gibt“, hieß es in einer Erklärung. Die
Vorwürfe, Zülch habe finanzielle Mittel veruntreut, wurden „mit aller
Entschiedenheit“ zurückgewiesen. Die GfbV lasse ihre Bücher und alle
Kontenbewegungen von unabhängigen Wirtschaftsprüfungsbüros und dem
Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) kontrollieren, auch die
Prüfer des Finanzamts hätten nichts beanstandet.
Albert sagt dagegen, er und Klein seien Hinweisen des Wirtschaftsprüfers
nachgegangen, der die Zahlungen an Zülch und fehlende Belege aus Bosnien
moniert habe. „Nachdem interne Prozesse nicht zu Ergebnissen führten, haben
wir Zivilklage auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Gehaltes eingereicht“.
Aus Sicht von Zülch und der Belegschaft sind die Vorwürfe „ein
zerstörerischer Racheakt von vor wenigen Monaten abgewählten Mitgliedern
des Vorstands. Sie können sich offenbar nicht damit abfinden, dass unsere
Jahreshauptversammlung ihnen einstimmig das Vertrauen entzogen hat“.
Tatsächlich hatte eine Mitgliederversammlung Klein und Albert Ende November
nicht entlastet und beide abgewählt. Zu Unrecht, meinen diese. Zu der
Versammlung habe nämlich nicht, wie in der Satzung festgelegt, der Vorstand
eingeladen. Das Registergericht bestätigt diese Sichtweise. Es hat den
neuen Vorstand – Albert und Klein sprechen von einem „Scheinvorstand“ und
sehen sich selbst weiterhin im Amt – wegen rechtlicher Bedenken nicht in
das Vereinsregister eingetragen.
1 Mar 2012
## AUTOREN
Reimar Paul
Reimar Paul
## TAGS
gesellschaft für bedrohte völker
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