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# taz.de -- Mariam Blal erhält Aufenthaltserlaubnis: Wie ein Jackpot für Mari…
> Das kranke Flüchtlingskind Mariam Blal und ihre Mutter erhalten eine
> Aufenthaltserlaubnis. Das bedeutet Reisefreiheit in ganz Deutschland,
> Arbeit und eine eigene Wohnung.
Bild: Darf jetzt in Deutschland bleiben: Mariam Blal.
HAMBURG taz | Der Fall der achtjährigen Mariam Blal, die seit ihrer Geburt
im Flüchtlingslager in Mecklenburg-Vorpommern lebt und an einer Epilepsie
leidet, hat ein Ende. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilte
nun ein Abschiebungsverbot für ihr Herkunftsland Algerien. Mit diesem
Bescheid erhalten beide innerhalb weniger Tage automatisch eine
Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde.
Die taz hatte am 11. Februar über Mariam Blal berichtet, die trotz ihrer
schweren Erkrankung von der Ausländerbehörde im Flüchtlingslager in Parchim
untergebracht wird – obwohl laut aktueller Gesetzeslage in
Mecklenburg-Vorpommern auch eine Unterbringung in einer Wohnung möglich
wäre.
Nach Bekanntwerden des Falls hatte das CDU-regierte Innenministerium
angekündigt, dafür zu sorgen, dass „etwas passieren werde“. Thomas Wanie,
Anwalt der Kleinfamilie, sagt: „Über zehn Jahre ist absolut nichts
passiert. Es ist schon ärgerlich und irgendwie zynisch, dass erst gehandelt
wird, wenn ein Schicksal der breiten Öffentlichkeit bekannt ist. Dann geht
alles plötzlich ganz schnell.“
In dem Bescheid über das Abschiebungsverbot, der der taz vorliegt, heißt es
zur Begründung, „dass Sara Blal aufgrund ihrer unehelich im Bundesgebiet
geborenen Tochter im Falle einer Rückkehr nach Algerien geächtet würde und
keinerlei Möglichkeit der sozialen Reintegration hätte.“ Mariams Geburt
liegt mittlerweile acht Jahre zurück.
## Zu zweit auf 18 Quadratmeter
Sie und ihre Mutter wurden jahrelang in Deutschland nur geduldet. Noch
leben sie weiterhin in ihrem 18 Quadratmeter großen Zimmer im
Flüchtlingslager, Küche und Bad teilen sie sich mit anderen Bewohnern. Die
zuständige Ausländerbehörde weigerte sich bisher – trotz zweier ärztlicher
Gutachten mit der Bitte um dezentrale Unterbringung – die beiden in einer
Wohnung unterzubringen. Opposition, Flüchtlingsrat und Pro Asyl
kritisierten das Vorgehen der Behörde scharf: Der Fall verstoße in mehreren
Punkten gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
Die kommende Aufenthaltserlaubnis ist für Mutter und Tochter Blal nun wie
ein Jackpot: Sie dürfen sich in der Bundesrepublik frei bewegen, Sara Blal
hat freien Zugang zum Arbeitsmarkt, bis sie einen Job findet, steht ihr der
Hartz-IV-Regelsatz zu, vom Jobcenter wird den beiden eine Wohnung gestellt.
„Ich glaube das nicht“, sagt Sara Blal. „Erst, wenn wir aus dem Lager hier
raus sind, kann ich wieder ruhig schlafen.“ Sie will mit ihrer Tochter
Mariam nun nach Hamburg ziehen.
4 Mar 2012
## AUTOREN
Emilia Smechowski
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Journalistische Verantwortung: Eine für alle
Wozu Journalismus? Nach einem sonntaz-Artikel hat sich das Leben von Mariam
Blal geändert. Die Autorin des Textes antwortet einer Leserin.
Flüchtlingskind in Mecklenburg-Vorpommern: Mariam kann auf eine Wohnung hoffen
Die achtjährige Mariam muss in einem Flüchtlingsheim leben, obwohl sie
krank ist. Die Regierung in Mecklenburg-Vorpommern will ihr nun eine
Wohnung organisieren.
Geschichte eines Flüchtlingskindes: Warum Mariam im Lager lebt
Sie ist acht Jahre alt. Und seit ihrer Geburt hat sie mit ihrer Mutter nie
woanders gelebt als in Flüchtlingsheimen. Warum darf Mariam Blal nicht in
eine Wohnung ziehen?
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