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# taz.de -- Kritische Studie zur Bankberatung: Mangelhafter Anlegerschutz
> Protokolle von Bankberatungen stimmen nur selten mit der Realität
> überein. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Verbraucher-zentrale
> Bundesverbands.
Bild: Die Fragebögen der Banken sind häufig nicht geeignet, Anliegen der Kund…
BERLIN taz | Knapp dreieinhalb Jahre nach der Lehman-Pleite, bei der
zehntausende Kleinanleger ihr Vermögen verloren haben, liegt die
Bankberatung in Deutschland noch immer im Argen. Das ist das Fazit einer
Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).
Die Verbraucherschützer haben dabei untersucht, ob die Beratungsprotokolle,
die Bankberater seit gut zwei Jahren anfertigen müssen, mit dem Inhalt der
Beratung übereinstimmen. „Nicht ein einziges Protokoll enthielt alle
relevanten Informationen aus dem Gespräch“, kritisiert Niels Nauhauser von
der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Die Protokollpflicht war damals eine Konsequenz aus der Einsicht, dass der
Anlegerschutz bei Finanzprodukten mangelhaft ist. Eigentlich sollten die
Verbraucher gestärkt werden: Sie sollten später etwas in der Hand haben,
mit dem sie gegebenenfalls beweisen können, dass sie falsch beraten wurden.
Doch in der Praxis ist das Gegenteil der Fall, so Gerd Billen, Vorstand des
vzbv. „Die Protokolle dienen vor allem dazu, die Anbieter von der Haftung
freizustellen.“
Um die Qualität der Beratungsprotokolle zu untersuchen, hatten die
Verbraucherschützer geschulte Testkunden zum Anlagegespräch geschickt. Sie
wurden angewiesen, bestimmte Auskünfte wie Einnahmen, Ausgaben und
Vermögenssituation auf jeden Fall anzugeben – auch wenn sie nicht gefragt
würden. Doch schon diese Angaben tauchten nicht in jedem Protokoll auf.
## Nachbesserungen bei Protokollpraxis nötig
„In 55 Prozent der Fälle wurden die Einnahmen und Ausgaben falsch oder gar
nicht dokumentiert“, kritisiert Nauhauser. In 90 Prozent der Fälle hielten
die Berater den Familienstand nicht fest, Vermögen und Verbindlichkeiten
wurden lediglich in einem von 50 Gesprächen korrekt dokumentiert, dass der
Testkunde Interesse an ökologisch orientierten Geldanlagen hatte, stand nur
in gut einem Viertel der Fälle später im Protokoll.
Insgesamt kritisiert Nauhauser, dass die Fragebögen der Banken häufig nicht
geeignet seien, Anliegen der Kunden abzubilden. Zum Beispiel beim Punkt
Kenntnisse und Erfahrungen beim Umgang mit Geldanlagen: Es habe Fälle
gegeben, in denen die Bank unter anderem Erfahrungen mit „alternativen
Investments“ angab – ohne zu erklären, was damit gemeint war.
Der Verband fordert nun einerseits Nachbesserungen bei der Protokollpraxis.
Der Gesetzgeber müsse vorschreiben, welche Punkte in der Beratung wie
abgehandelt und dokumentiert werden müssten. Darüber hinaus müsse die
Beratung auf Provisionsbasis grundsätzlich überdacht werden.
Das Ergebnis der Studie bestärkt eine Untersuchung zur Qualität der
Bankberatung der Zeitschrift Finanztest ein halbes Jahr nach der Einführung
der Protokollpflicht. Keine der 21 getesteten Banken bekam dabei die Note
„gut“ oder „sehr gut“. Eine eigene Auswertung führt zurzeit das
Bundesministerium für Verbraucherschutz durch. Man warte die Evaluation ab,
so eine Sprecherin, dann werde sich zeigen, ob Änderungsbedarf bestehe.
7 Mar 2012
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Siegel
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