# taz.de -- Exsenator und Immobilien-Affäre: Braun-Urkunde war Schrott | |
> Erstmals konstatiert ein Gericht Verstöße der Kanzlei von Michael Braun. | |
> Der Ex-Senator legt Beschwerde gegen den Beschluss ein - findet ihn aber | |
> politisch richtig. | |
Bild: Michael Braun: Augen zu und durch funktioniert nicht. | |
Jetzt wird’s juristisch handfest: Erstmals hat ein Gericht einen | |
Notarvertrag aus der Kanzlei von Ex-Senator Michael Braun (CDU) aufgehoben. | |
Eine Zivilkammer des Landgerichts befand, dass bei der Beurkundung mehrere | |
„rechtliche Pflichten verletzt“ wurden. Der Beschluss vom 2. März liegt | |
seit Mittwoch vor. | |
Braun war im Dezember als Justizsenator zurückgetreten, nachdem Anwälte ihm | |
vorgeworfen hatten, Schrottimmobilien-Geschäfte beurkundet zu haben. Braun | |
hatte das bestritten. Dass das nun schwieriger wird, hat sich der | |
Christdemokratselbst eingebrockt: Braun hatte im Juli 2011 von einer | |
Berliner Tagesmutter sein Notarhonorar von 599,05 Euro eingefordert – | |
obwohl die 49-Jährige erfolgreich den Wohnungskauf wegen arglistiger | |
Täuschung anfechten konnte. Den Vertrag hatte damals Brauns Kanzleikollege | |
Uwe Lehmann-Brauns, ebenfalls CDU-Abgeordneter, beglaubigt. | |
Das Landgericht weist Brauns Forderung nun klar zurück. Es könne „nicht | |
festgestellt werden, dass der Notar seiner Verpflichtung nachgekommen ist“. | |
Der Beschluss listet mehrere Verfehlungen auf. Die Beinah-Käuferin habe den | |
Vertrag nicht – wie vorgeschrieben – zwei Wochen vor Beurkundung erhalten. | |
Auch sei sie nicht belehrt worden, dass der Antrag vorerst nicht mehr | |
anfechtbar sein wird. Das habe die Frau „in erhebliche Gefahren gebracht“, | |
so das Gericht. | |
Beurkundet wurde am Ende auch nur ein Kaufangebot. Warum der Vertrag in | |
„Angebot“ und „Annahme“ aufgesplittet wurde, sei nicht begründet worde… | |
heißt es im Beschluss. Die Aufspaltung sei nur „ausnahmsweise | |
gerechtfertigt“, Brauns Kanzlei habe dies aber bei jeder zehnten Urkunde | |
getan – „systematisch und damit unzulässig“. | |
Die Tagesmutter hatte angegeben, erst am Tag des Notar-Termins überhaupt | |
von der Wohnung erfahren zu haben. Diese habe sich später als weit | |
überteuert herausgestellt. Braun hielt dagegen: Weder habe die Kanzlei den | |
Wert der Wohnung gekannt noch sei sie dazu verpflichtet. Auch habe man sich | |
versichern lassen, dass die Zwei-Wochen-Frist eingehalten wurde. Das | |
Gericht sah dies als „nicht hinreichend“. Braun muss die Verfahrenskosten | |
tragen. | |
Der CDU-Mann, heute einfacher Abgeordneter, legte Beschwerde gegen den | |
Beschluss ein. Dieser sei „rechtlich falsch“, sagte Braun der taz. | |
„Politisch finde ich die Maßstäbe richtig im Sinne des | |
Verbraucherschutzes.“ Nur seien diese bisher nicht so weitgehend | |
festgeschrieben. „Die Kammer kann nun nicht im Nachhinein neue | |
Anforderungen stellen.“ Die Grünen forderten, dass die Notaraufsicht am | |
Landgericht dienstrechtliche Konsequenzen für Braun prüfen müsse. Mit dem | |
Gerichtsbeschluss breche Brauns „Verteidigungslinie endgültig zusammen“, so | |
der Grünen-Rechtsexperte Dirk Behrendt. | |
Landgerichtssprecher Ulrich Wimmer sagte, die Notaraufsicht werde sich den | |
Beschluss „genau angucken“. Seit der Schrottimmobilien-Debatte seien 72 | |
Beschwerden gegen 19 Berliner Notare, darunter auch Braun, eingegangen. | |
14 Mar 2012 | |
## AUTOREN | |
Konrad Litschko | |
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