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# taz.de -- Berliner Musikschulen: Musikschullehrer fühlen sich zu frei
> Die harsche Kritik an den neuen Honorarvorschriften ist nicht
> gerechtfertigt, sagt Bildungsstaatssekretär Rackles (SPD). Vielmehr
> würden Lehrkräfte damit besser gestellt.
Bild: Bald vielleicht nicht mehr für jeden erreichbar: Musikschulunterricht.
Bei vielen Lehrkräften der bezirklichen Musikschulen sorgen die geplanten
neuen Honorarverordnungen für Proteste. Bildungsstaatssekretär Mark Rackles
(SPD) dagegen verteidigt den Änderungsentwurf aus seinem Haus.
Die neuen Honorarvorschriften seien keine Verschlechterung. Sie bedeuteten
„in Teilen“ sogar eine Verbesserung für die Lehrkräfte, betonte Rackles.
Etwa, indem deren Honorare steigen – bis August 2013 um insgesamt 7,3
Prozent von derzeit 19,44 Euro pro Unterrichtsstunde auf dann 20,86 Euro.
Zudem müssten die Musikschulen künftig auch Leistungen entlohnen, die
bisher unbezahlt blieben, wie etwa die Teilnahme an Sitzungen. Die neuen
Honorarvorschriften ließen deshalb „keine Rechtfertigung“ für die Sorgen
der Lehrkräfte erkennen, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der
Senatsbildungsverwaltung zu dem Thema.
Nur knapp zehn Prozent der etwa 1.900 Berliner Lehrkräfte sind fest
angestellt. Die neue Honorarverordnung war nötig geworden, nachdem die
Rentenversicherung 2011 die Beschäftigungsmodalitäten der überwiegend
freiberuflich tätigen MusikschullehrerInnen als Scheinselbständigkeit
eingestuft und deshalb Beitragsforderungen angekündigt hatte. Hinweise auf
ein angestelltenähnliches Arbeitsverhältnis hatte die Rentenversicherung
unter anderem in der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gesehen. Ein
„eigenes Unternehmerrisiko“, wie es „typisch für eine selbstständige
Tätigkeit“ sei, sei damit für die MusikschullehrerInnen „nicht gegeben“,
hieß es im März 2011 in einem Schreiben der Rentenversicherung an den
Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Dort hatte die ausschlaggebende Prüfung der
Beschäftigungsverhältnisse stattgefunden.
Obwohl auch die neuen Honoravorschriften die Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall vorsehen, ebenso wie die Ausfallhonorare im Fall kurzfristig
abgesagter Stunden, sei man „mit der Rentenversicherung im Reinen“, so
Staatssekretär Rackles: Sie trage die Neuregelungen mit. Genau das
bezweifeln die MusikschullehrerInnen, die die Änderungen kritisieren. Die
seien „arbeits- und sozialrechtlich äußerst fragwürdig“, meint etwa Helge
Harding vom Vorstand des Landesverbandes deutscher Tonkünstler.
Der Verband lässt deshalb mit einer Gruppe von Lehrkräften die neuen
Vorschriften juristisch prüfen. Die ließen Einzelne „unterm Strich“
möglicherweise sogar etwas mehr verdienen als bislang, so Harding, machten
die Arbeit für die Musikschulen insgesamt dennoch unattraktiver, da sie den
bürokratischen Aufwand für die Musiklehrer erhöhten. Sie sollen künftig
beispielsweise jede erteilte Unterrichtsstunde einzeln mit der Musikschule
abrechnen. Bislang waren auf der Grundlage der pro Musiklehrer
geschlossenen Unterrichtsverträge monatliche Pauschalhonorare an die
Lehrkräfte gezahlt worden.
Auch dieser Kritik widerspricht Staatssekretär Rackles. Die Abrechnung der
Einzelstunden „hätte schon längst so erfolgen müssen“ und sei demnach ke…
bürokratische Neuerung. Verständnis hat der Staatssekretär aber für die
Befürchtung der LehrerInnen, die neuen Honorarvorschriften würden zu
Kürzungen des Angebots der Musikschulen führen.
Denn deren Etat – 2010 zahlte das Land 16,1 Millionen – wird nicht erhöht:
Das führt bei höheren Stundenlöhnen automatisch zu einer Verkleinerung des
Unterrichtsangebots. Nach Angaben des Landesmusikrates stehen bereits jetzt
etwa 8.000 Personen auf Wartelisten der bezirklichen Musikschulen. Er wolle
sich deshalb darum bemühen, „einige hunderttausend Euro mehr“ von der
Senatsverwaltung für Finanzen für die Musikschulen zu bekommen, so Rackles.
18 Mar 2012
## AUTOREN
Alke Wierth
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