# taz.de -- Streikrecht der Gewerkschaften gestärkt: Kein Schadensersatz für … | |
> Fluggesellschaften bekommen nach einem Unterstützerstreik kein | |
> Schadensersatz, urteilt das Frankfurter Arbeitsgericht. Die Annahme, das | |
> ein Streik rechtens sei, reicht aus. | |
Bild: Streikende Mitarbeiter auf dem Flughafen in München. | |
FREIBURG taz | Streikende Gewerkschaften müssen nur dann mit | |
Schadensersatzforderungen rechnen, wenn sie schuldhaft rechtswidrig | |
gestreikt haben. Das entschied jetzt das Arbeitsgericht Frankfurt am Main. | |
Anlass war ein Streik am Stuttgarter Flughafen im Jahr 2009. Die | |
Vorfeldarbeiter forderten höhere Löhne. Zur Unterstützung ihrer Kollegen | |
wollten einen Tag lang auch die Fluglotsen streiken. | |
Grundsätzlich sind solche Unterstützerstreiks zulässig, wenn sie nicht den | |
eigentlichen Streik der Betroffenen in den Schatten stellen. Es war aber | |
umstritten, ob der konkrete Unterstützerstreik der Fluglotsen zulässig war. | |
Vier Fluggesellschaften, unter anderem die Lufthansa, klagten nun gegen die | |
Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) auf Schadensersatz. Zunächst ging es | |
nur um 32.500 Euro, um in dem Präzedenzfall die Gerichtskosten niedrig zu | |
halten. Tatsächlich kann es aber um Millionenforderungen gehen, die die | |
kleine GdF schnell in Existenzgefahr bringen würden. | |
## Nur wenige Stunden gestreikt | |
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat die Forderung der Airlines nun abgelehnt. | |
Der Unterstützerstreik sei rechtmäßig gewesen, weil er nur einige Stunden | |
dauerte. | |
Bestreikt wurde zwar formal nur der Arbeitgeber, die Deutsche | |
Flugsicherungs Gmbh, doch auch die mittelbar betroffenen Airlines müssten | |
die Folgen eines rechtmäßigen Streiks akzeptieren, so die Entscheidung. Die | |
Fluggesellschaften hatten argumentiert, dass sie die Hauptleidtragenden des | |
Streiks seien. | |
Ergänzend wies die Vorsitzende Richterin Ursula Schmidt darauf hin, dass | |
die Airlines auch dann keinen Schadensersatz erhalten hätten, wenn das | |
Gericht den Unterstützerstreik als rechtswidrig eingestuft hätte. | |
## Grundgesetz schützt Streikrecht | |
Die Annahme der Gewerkschaft, dass der Unterstützerstreik zulässig ist, sei | |
zumindest vertretbar gewesen. Das grundgesetzlich geschützte Streikrecht | |
verbiete es, in strittigen Fällen den Gewerkschaften ein Haftungsrisiko | |
aufzuerlegen, hieß es. | |
Nur wenn die streikende Gewerkschaft schuldhaft - das heißt vorsätzlich | |
oder fahrlässig - einen eindeutig rechtswidrigen Streik beginnt, können | |
Betroffene Schadensersatz verlangen. | |
Die Fluggesellschaften werden voraussichtlich Rechtsmittel gegen das Urteil | |
einlegen. (Az.: 10 Ca 3468/11) | |
27 Mar 2012 | |
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