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# taz.de -- Urteil im Flatrate-Bordell-Prozess: Pro Freier zwischen 3,75 und 5 …
> Die Hintermänner von Flatrate-Bordellen müssen mehrere Jahre in Haft. Das
> Stuttgarter Landgericht verurteilte die Männer wegen Menschenhandels und
> Zuhälterei.
Bild: Der Angeklagte Alwin S. lacht im Gerichtssaal in Stuttgart vor Beginn der…
STUTTGART dapd | Wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei sind die
beiden Hintermänner sogenannter Flatrate-Bordelle zu langjährigen
Haftstrafen verurteilt worden. Ein Angeklagter muss acht Jahre und sechs
Monate in Haft, der andere fünf Jahre und drei Monate, urteilte das
Stuttgarter Landgericht am Donnerstag.
Die beiden Männer hatten „möglichst junge Frauen“ aus Rumänien nach
Deutschland gebracht, um sie in Bordellen arbeiten zu lassen. Das Gericht
sprach von einem „übermäßigen Profitstreben“ der Verurteilten auf "Kosten
der Gesundheit und Würde der Prostituierten".
Die beiden Angeklagten wurden zudem wegen Vorenthaltens von
Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 2,8 Millionen Euro schuldig
gesprochen. Nach Überzeugung des Gerichts begannen die Männer mit dem
Menschenhandel im Jahr 2004.
In Rumänien hatten der 38-Jährige und sein drei Jahre jüngerer Komplize
nach Frauen aus ärmlichen Verhältnissen gesucht und sie teilweise unter
falschen Versprechungen in die Bundesrepublik gelockt, sagte der
Vorsitzende Richter Claus Belling. Die Rumäninnen hätten nicht die
versprochenen Jobs als Kellnerinnen oder Tänzerinnen erhalten, sondern
seien zur Arbeit in Bordellen überredet worden. Zwei der Frauen waren laut
Gericht erst 16 Jahre alt.
## „Pussy Club“ in Fellbach
Die Prostituierten arbeiteten überwiegend in den Flatrate-Bordellen,
darunter im „Pussy Club“ in Fellbach bei Stuttgart sowie in Häusern in
Berlin und anderen Städten. Freier konnten bei einem Besuch der Clubs je
nach Tageszeit einen festen Preis zahlen und dann beliebig oft die Dienste
aller Prostituierten in Anspruch nehmen.
Die Frauen mussten laut Belling an sechs Tagen pro Woche und täglich bis zu
14 Stunden ihre Dienste anbieten. Teilweise hatten sie bis zu 60 Freier am
Tag. Pro sexuellen Kontakt hätten die Prostituierten im Schnitt zwischen
3,75 Euro und 5,00 verdient. „Der Betrag liegt weit unter dem, was
Prostituierte üblicherweise als Entgelt erhalten“, sagte Belling. Hätten
sie Freier abgelehnt oder bestimmte sexuelle Wünsche nicht erfüllt, hätten
sie weniger Geld bekommen. Für ihre Zuhälter mussten die Frauen wöchentlich
1.000 Euro erwirtschaften.
Die beiden Männer waren dem Gericht zufolge die Köpfe der Menschenhändler-
und Zuhälterbande. „Beide leiteten und lenkten die Bordelle im
Hintergrund“, betonte Belling. Sie hätten auch dafür gesorgt, dass die
Prostituierten durch Aufpasser in „erheblichem Umfang“ kontrolliert worden
seien. Zudem hätten sie mit List die Hilflosigkeit der Frauen ausgenutzt,
die meist kein Deutsch sprachen. Zwar hätten die Männer in Einzelfällen
„erheblichen Druck“ auf die Frauen ausgeübt, „aber sie haben letztlich
keine Gewalt gegen die Frauen angewandt“, sagte der Richter.
Die Staatsanwaltschaft will eigenen Angaben zufolge nicht in Revision
gehen. "Wir halten das Urteil für angemessen", sagte eine Sprecherin der
Anklagebehörde auf dapd-Anfrage. Die Staatsanwaltschaft hatte etwas höhere
Haftstrafen gefordert.
Seit Beginn des Prozesses vor rund einem Jahr wurden bereits sieben weitere
Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt. In einem ersten Prozess waren im
Sommer 2010 die Betreiber der „Pussy-Clubs“ wegen Vorenthaltens von Entgelt
schuldig gesprochen worden. Nach einer bundesweiten Razzia wurden einige
Bordelle geschlossen, aber kurze Zeit später von neuen Betreibern
wiedereröffnet.
5 Apr 2012
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