Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Befruchtung ohne Einverständnis des Vaters: Ärzte müssen Unterha…
> Nach einer künstlichen Befruchtung müssen nun zwei Ärzte den Unterhalt
> für ein 2007 geborenes Zwillingspaar zahlen. Der biologische Vater der
> Kinder war gegen die Befruchtung.
Bild: Nicht mit Problemen gerechnet: Die Ärzte nahmen an, dass auch der Vater …
DORTMUND dpa | Erst verhalfen sie zwei Kindern zum Leben, jetzt müssen sie
tief in die Tasche greifen: Fünf Jahre nach einer künstlichen Befruchtung
sind zwei Dortmunder Frauenärzte am Donnerstag verurteilt worden, den
Unterhalt für die im November 2007 geborenen Zwillinge zu übernehmen.
Die Mediziner hatten eingefrorenes Sperma benutzt, das längst hätte
vernichtet werden müssen. Außerdem hatten sie bei dem Eingriff auf die
Anwesenheit des werdenden Vaters verzichtet. Laut Urteil des Dortmunder
Landgerichts müssen sie für diese Fehler nun haften (AZ: 4 O 320/10).
Der Vater der Kinder zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert. Er
hatte sich von seiner früheren Lebensgefährtin hintergangen geführt und von
„Samenraub“ gesprochen. „Von meiner Seite war damals nie ein Kinderwunsch
vorhanden“, sagte der 40-Jährige auf dem Gerichtsflur. Die Beziehung zu
seiner früheren Partnerin sei zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung
praktisch schon beendet gewesen. Warum sie den Eingriff trotzdem habe
durchführen lassen, könne er sich nicht erklären.
Der 40-jährige Verpackungsdesigner aus Hattingen hatte das Sperma 2004
einfrieren lassen. Der Lagerungsvertrag war auf zwölf Monate abgeschlossen.
Richterin Gisela Kothe-Pawel sagte in der Urteilsbegründung: „Nach einem
Jahr wäre das Sperma zu vernichten gewesen.“ Und: „Wir sind überzeugt, da…
der Kläger nicht damit einverstanden war, dass das Sperma für eine
künstliche Befruchtung benutzt wird.“
## Bis zum 18. Lebensjahr zahlen
Die Dortmunder Ärzte hatten im Prozess erklärt, dass sie nie mit Problemen
gerechnet hätten, weil normalerweise nur Menschen zu ihnen kämen, die schon
lange einen großen Kinderwunsch hätten.
Die Unterhaltsverpflichtung beläuft sich laut Urteil auf das gesetzliche
Mindestmaß. Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem 18. Lebensjahr der
Kinder. Weiterreichende Forderungen haben die Richter zurückgewiesen. Der
Vater hat die Zwillinge – ein Junge und ein Mädchen – bislang nur einmal
kurz gesehen.
Ob sich das in Zukunft noch einmal ändern werde, wisse er nicht. „Ich habe
Angst davor, dass sie irgendwann fragen, wer ihr Papa ist“, sagte er nach
der Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Ärzte können
Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
19 Apr 2012
## ARTIKEL ZUM THEMA
Embryonencheck im Reagenzglas: „Jetzt fehlen noch die Spielregeln“
In Lübeck warten die Reproduktionsmediziner noch auf eine Verordnung, um
die PID durchführen zu können, sagt der Reproduktionsmediziner Professor
Klaus Diedrich.
US-Behörde will Sperma-Spender stoppen: Du sollst deinen Samen nicht säen
Trent Arsenault aus Kalifornien hat 348 Mal seinen Samen kostenlos an
Frauen gespendet. Eine US-Behörde will ihm das jetzt verbieten. Der Grund:
fehlende Bluttests.
Diskriminierung bei künstlicher Befruchtung: Vorsicht, Samen für Lesben
Nur wenige Ärzte wollen lesbischen Paaren bei einer künstlichen Befruchtung
helfen. Und nicht nur das: Es kostet Lesben auch noch doppelt so viel wie
verheiratete Heteropaare.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.