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# taz.de -- Salafist Ibrahim Abou-Nagie: Steinwürfe in alle Richtungen
> Der radikale Prediger Ibrahim Abo-Nagie lässt als großangelegte PR-Aktion
> Korane verteilen. In seinen Videos hetzt er gegen Christen, Juden und
> Homosexuelle.
Bild: Bis jetzt haben die Behörden es nicht geschafft, Ibrahim Abou-Nagie stra…
BERLIN taz | Dass der Salafismus zum beherrschenden Thema rund um die
Islamkonferenz geworden ist, hat mit der geschickten PR-Aktion eines Kölner
Predigers zu tun: Ibrahim Abou-Nagie. Seit Herbst organisieren der
47-Jährige und sein Netzwerk „Die Wahre Religion“ die Verteilung von
Tausenden Exemplaren des Korans. Das wäre für sich kaum ein Thema und wurde
auch über Wochen nicht groß wahrgenommen.
Doch mit einem kruden Drohvideo aus dem Umfeld Abou-Nagies gegen
Journalisten kochte die Sache hoch, sodass seit Tagen erhitzt über die laut
Verfassungsschutz knapp 4.000 Anhänger zählende radikale Strömung der
Salafisten diskutiert wird.
Abou-Nagie sieht nicht aus, wie man sich einen Klischeeislamisten
vorstellt: Der Deutsch-Palästinenser trägt Hemd und Sakko, hat den Bart
akkurat gestutzt, wohnt in einer Kölner Reihenhaussiedlung und will es nach
eigenen Angaben als Geschäftsmann einst zu Reichtum gebracht haben.
Doch inhaltlich ist Abou-Nagie selbst innerhalb der deutschen
Salafistenszene ein Radikaler und propagiert weit extremere Ansichten als
der aus Funk und Fernsehen bekannte Promisalafist Pierre Vogel. In seinen
Videos prophezeit Abou-Nagie Christen und Juden das Höllenfeuer und
rechtfertigt die Todesstrafe für Homosexuelle.
Auch in einem gerade veröffentlichten 15-seitigen Papier des
Verfassungsschutzes taucht Abou-Nagie auf – wenn auch ohne namentlich
benannt zu werden. „Wenn du verheiratet bist und Unzucht begehst, musst du
gesteinigt werden“, soll der Kölner Prediger demnach gesagt haben. Nach
taz-Informationen stammt das Zitat aus einem Video von 2009. Andere
Prediger aus Abou-Nagies Netzwerk „Die Wahre Religion“ preisen den
Märtyrertod und den Dschihad.
Die Behörden haben es bisher allerdings nicht geschafft, Abou-Nagie
strafrechtlich etwas nachzuweisen. Vor Kurzem erst hat sich die Kölner
Staatsanwaltschaft blamiert. Sie hatte den Skandalprediger wegen eines
angeblichen Tötungsaufrufs angeklagt. Doch dummerweise brachte der mit der
Sache befasste Staatsanwalt zwei Videos durcheinander. Ein öffentlicher
Aufruf zu Straftaten ließ sich nicht nachweisen, das Verfahren wurde
eingestellt.
20 Apr 2012
## AUTOREN
Wolf Schmidt
Wolf Schmidt
## TAGS
„Islamischer Staat“ (IS)
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