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# taz.de -- Lebenspartner dürfen im Pfarrhaus wohnen: Wider den „Schöpfungs…
> Die Synode der Evangelischen Kirche Sachsens hat entschieden:
> PartnerInnen von homosexuellen PfarrerInnen dürfen im Ausnahmefall unter
> dem Kirchendach leben.
Bild: Der Regenbogen gilt als Symbol der Homosexuellen.
DRESDEN taz | Im Einzelfall dürfen in sächsischen Pfarrhäusern auch
homosexuelle PfarrerInnen mit ihren Partnern zusammenleben. Auf diesen
Kompromiss einigte sich am Sonntag die Frühjahrssynode der Evangelischen
Kirche (EKD) Sachsens.
Nach monatelangem Streit über die Novellierung des Pfarrdienstrechts
bestätigte die Synode in Dresden damit den salomonischen Beschluss der
sächsischen Kirchenleitung vom Januar. Die hatte vorgeschlagen, das
„Leitbild des Zusammenlebens von Mann und Frau“ zu betonen und so eine alte
Regelung von 2001 fortzuschreiben. Das Zusammenleben von
gleichgeschlechtlichen Paaren wird danach nicht erlaubt. Wenn der
Kirchenvorstand zustimmt, soll es homosexuellen Geistlichen jedoch „im
Einzelfall“ gestattet werden, ins Pfarrhaus einzuziehen. Das beschloss nun
auch eine Mehrheit der Synodalen.
Es ist ein Kompromiss, denn gut ein Fünftel der landeskirchlichen
sächsischen Gemeinden, vor allem aus dem pietistisch geprägten Erzgebirge
und dem Vogtland, hatten sich mit der Unterzeichnung der „Markersbacher
Erklärung“ gegen eine Änderung des Pfarrerdienstrechts ausgesprochen. Sie
sagen, dass „eine homosexuelle Beziehung nicht im Pfarrhaus gelebt und
nicht zum Inhalt der Verkündigung gemacht werden darf“. Die Unterzeichner
lehnen eine liberale und kritische Bibelauslegung ab. Homosexualität
entspräche nicht dem „Schöpfungswillen Gottes“, heißt es in einem offenen
Brief des Sächsischen Gemeinschaftsverbandes an den Landesbischof.
Nach dem Beschluss der Kirchenleitung vom Januar hatten sich dessen Gegner
zur „Bekenntnis-Initiative“ formiert. Sie erntete viel Zuspruch und warnte
vor der Kirchenspaltung: „Wir erwarten von der Landessynode ein
Kirchengesetz, das uns auch weiterhin Loyalität zu den Beschlüssen der
Landeskirche ermöglicht“, so die Hardliner.
Trotz dieser indirekten Drohungen rechnet Frank Meinel, Vorsitzender des
Rechtsausschusses der Synode, nicht mit vielen Austritten. „Auch bei
pietistisch bis evangelikal geprägten Mitgliedern bleibt die Verbundenheit
mit der Landeskirche stark“, sagte Meinel. Christoph Wohlgemuth, schwuler
Pfarrer aus Chemnitz, ist erleichtert: „Das war ein langer Kampf.“ Nun ist
die stark konservativ geprägte Landeskirche von Württemberg das letzte
EKD-Mitglied, das über die Neuregelung des Pfarrerdienstrechts entscheidet.
In Sachsen gibt es, anders als in der Mehrzahl der Mitgliedskirchen der
EKD, bis auf Weiteres aber keine Regelung zur Segnung homosexueller Paare
im Gottesdienst. Ein Zusammenschluss von PfarrerInnen aus dem Leipziger
Land hatte sich dafür ausgesprochen.
23 Apr 2012
## AUTOREN
Jennifer Stange
## TAGS
Fundamentalismus
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