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# taz.de -- Zivilprozess gegen Strauss-Kahn: Ex-IWF-Direktor ist nicht immun
> Die Anwälte des angeblich vergewaltigten Zimmermädchens wollen
> Strauss-Kahn zivilrechtlich belangen, obwohl das Strafverfahren
> eingestellt wurde. Immunität kann er nicht geltend machen.
Bild: Strauss-Kahn ist noch nicht wieder ganz rehabilitiert, schon kommt die n�…
NEW YORK dapd | Das Strafverfahren gegen Dominique Strauss-Kahn wegen
Vergewaltigungsvorwürfen wurde eingestellt, zivilrechtlich kann der
ehemalige IWF-Chef nun aber doch noch belangt werden. Ein Richter in New
York entschied am Dienstag, dass der 63-Jährige keine diplomatische
Immunität geltend machen könne. Die Anwälte des Zimmermädchens, das
Strauss-Kahn Vergewaltigung vorwirft, erklärten, dass ihrer Mandantin nun
doch noch Gerechtigkeit erfahren könne. Die Gegenseite erklärte, sie sei
enttäuscht und überdenke den nächsten Schritt. „Er ist entschlossen, sich
gegen die Vorwürfe zu wehren, und wir sind zuversichtlich, dass er sein
Ziel erreichen wird“, erklärten William Taylor and Amit Mehta.
Die 33-jährige Nafissatou Diallo bestand auch nach der Einstellung des
Strafverfahrens wegen Zweifeln an ihrer Glaubwürdigkeit immer darauf, bei
der Schilderung des Hergangs der angeblichen Tat die Wahrheit gesagt zu
haben. Strauss-Kahn habe versucht, sie im Mai vergangenen Jahres zu
vergewaltigen, als sie zum Saubermachen in sein Zimmer gekommen sei.
Strauss-Kahn bestreitet die Vorwürfe: Der Sex sei einvernehmlich gewesen.
Die Staatsanwaltschaft zog ihre Anklage schließlich zurück, weil die
Belastungszeugin sowohl bezüglich ihrer Vorgeschichte als auch über ihre
Handlungen nach der mutmaßlichen Vergewaltigung gelogen habe.
Strauss-Kahn hatte damals keine diplomatische Immunität für sich
beansprucht, um dem Strafverfahren zu entgehen, und trat wenige Tage nach
seiner Verhaftung als geschäftsführender Direktor des Internationalen
Währungsfonds zurück. Seine Anwälte erklärten allerdings, dass die
Zivilklage, die drei Monate später eingereicht wurde, unzulässig sei - mit
Verweis auf Strauss-Kahns diplomatische Immunität und eine UN-Konvention
aus dem Jahre 1947.
Demnach genießen Leiter „spezialisierter“ Organisationen, darunter auch des
IWF, Immunität. Die USA hatten die Konvention zwar nie unterzeichnet, doch
Strauss-Kahns Anwälte argumentierten, dies sei auf so weitgehende Akzeptanz
gestoßen, dass es sich um sogenanntes internationales Gewohnheitsrecht
handele. Zudem habe Strauss-Kahn zwar nicht mehr für den IWF gearbeitet,
als er verklagt worden sei, doch weiterhin Immunität genossen. Es gebe eine
internationale Vereinbarung, wonach scheidende Diplomaten eine
„angemessene“ Zeit zugestanden werde, um Gastländer zu verlassen, bevor
ihre Immunität auslaufe. In dieser Zeit sei es Strauss-Kahn aber vom
Gericht untersagt gewesen, die USA zu verlassen, erklärten William Taylor
and Amit Mehta.
## Diallo muss Möglichkeit zur Rehabilitation gegeben werden
Richter Douglas McKeon sah das nun anders. „Strauss-Kahn kann nicht erst
auf seine Immunität verzichten im Bestreben, seinen Namen reinzuwaschen,
und sich jetzt darauf berufen und damit Frau Diallo die Möglichkeit nehmen,
sich ihrerseits zu rehabilitieren“, erklärte er.
Diallos Anwälte, Kenneth P. Thompson and Douglas H. Wigdor, betonten, ein
IWF-Sprecher habe bereits kurz nach der Festnahme Strauss-Kahns gesagt,
dieser habe keine Immunität, da er sich zum Zeitpunkt der mutmaßlichen
Vergewaltigung nicht beruflich, sondern privat in New York aufgehalten
habe. Strauss-Kahn hatte dort seine Tochter besucht.
Diallos Anwälte nannten die Entscheidung des Gerichts am Dienstag „gut
begründet und verständlich“. In einer Erklärung hieß es, sie hätten ohne…
die ganze Zeit gesagt, dass Strauss-Kahns Forderung nach Gewährung von
Immunität nur eine Taktik gewesen sei, um das Verfahren gegen ihn
hinauszögern und sie freuten sich jetzt, „ihn für die brutale sexuelle
Nötigung, die er begangen hat, zur Rechenschaft zu ziehen“.
1 May 2012
## TAGS
Dominique Strauss-Kahn
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