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# taz.de -- Ex-IWF-Chef Strauss-Kahn: Ermittlungen wegen illegaler Sex-Partys
> Der Vorwurf: „Organisierte Zuhälterei“. In Frankreich ist ein förmliches
> Ermittlungsverfahren gegen Dominique Strauss-Kahn eingeleitet worden, der
> auf Partys mit Prostituierten Gast war.
Bild: Wusste er von den Prostituierten auf den Partys? Vieles liegt im Dunkeln …
LILLE afp/dpa | In der Affäre um Sexpartys hat die französische Justiz am
Montag ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den früheren IWF-Chef
Dominique Strauss-Kahn eingeleitet. Die Vorwürfe lauteten auf „organisierte
Zuhälterei“, erklärte die Staatsanwaltschaft nach stundenlanger Befragung
des 62-Jährigen durch Untersuchungsrichter in Lille.
Strauss-Kahns Anwälte teilten mit, er habe alle Vorwürfe „mit größter
Entschiedenheit“ zurückgewiesen. Er habe nichts von Prostituierten gewusst.
Strauss-Kahn sei gegen Zahlung von 100.000 Euro unter Auflagen auf freien
Fuß gesetzt worden. Er dürfe aber nicht mit den weiteren Verdächtigen
Kontakt aufnehmen.
Strauss-Kahn hatte an einer Reihe von Sexpartys in Luxushotels in Paris und
in den USA teilgenommen. Für die Prostituierten sollen Unternehmer bezahlt
haben. Unklar ist, ob Strauss-Kahn wusste, dass es sich bei den zu den
Partys eingeladenen Frauen um Prostituierte handelte. Er bestreitet dies.
Außerdem versuchen die Ermittler herauszufinden, ob der frühere IWF-Chef
sich über die Herkunft des Gelds im Klaren war, mit dem die Partys bezahlt
wurden.
Auf Beteiligung an Zuhälterei stehen in Frankreich bis zu 20 Jahre Haft,
für Beihilfe zur Veruntreuung von Firmengeldern drohen bis zu fünf Jahre
Gefängnis. An den Sexpartys hatte auch die Nummer zwei der Polizei für
Nordfrankreich, Jean-Christophe Lagarde, teilgenommen.
Im Vorjahr hatte Strauss-Kahn nach Vergewaltigungsvorwürfen eines New
Yorker Zimmermädchens nicht nur den IWF-Chefposten, sondern auch seine
Hoffnungen auf die Präsidentschaftskandidatur der französischen Sozialisten
aufgegeben. Die US-Justiz stellte das strafrechtliche Verfahren zwar wegen
Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Frau ein, eine zivilrechtliche Klage
ist aber noch anhängig.
27 Mar 2012
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Dominique Strauss-Kahn
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