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# taz.de -- Mugabe-treue Sicherheitskräfte: Schlägern droht Ende der Straffre…
> Ein Gericht in Südafrika erklärt sich befugt, gegen Simbabwer wegen
> Folter zu ermitteln. Opfer der Polizisten ist der heutige Premierminister
> Morgan Tsvangirai.
Bild: Wurde brutal von Polizisten gefoltert: Simbabwes Premierminister Tsvangir…
JOHANNESBURG taz | Südafrikas Justiz muss Folter und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit im benachbarten Simbabwe verfolgen. Mit dem am Montag in der
südafrikanischen Hauptstadt Pretoria ergangenen Urteil ist zunächst ein
jahrelanger Kampf simbabwischer Exilanten gewonnen worden. Die Regierung
von Präsident Robert Mugabe in Simbabwe hat das Urteil abgetan: Es bringe
die südafrikanische Justiz in Verruf, schreiben Mugabe-treue Medien.
„Das Urteil wird den Machthabern in Simbabwe, die glaubten, sie würden
niemals für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden, einen Schauer
über den Rücken jagen“, sagt Nicole Fritz, Direktorin des Southern Africa
Litigation Centre (SALC). „Jetzt müssen sie sich Untersuchungen seitens der
südafrikanischen Behörden stellen.“ Die Menschenrechtsorganisation hatte
zusammen mit dem Zimbabwean Exiles Forum (ZEF) den Fall vor das Gericht
gebracht.
Konkret ging es um einen Überfall Mugabe-treuer Sicherheitskräfte auf die
Parteizentrale der wichtigsten simbabwischen Oppositionskraft MDC (Bewegung
für Demokratischen Wandel) im Jahr 2007. MDC-Chef Morgan Tsvangirai, heute
Premierminister, wurde außerdem bei einer öffentlichen Versammlung von
Polizisten brutal geschlagen und verhaftet. Es war die blutige
Vorwahlkampfzeit vor der gefälschten Wiederwahl Mugabes zum Präsidenten
2008.
In Haft wurde Tsvangirai damals gefoltert. Seine Anwälte hatten berichtet,
er sei dreimal ohnmächtig geworden. Sein Gesicht war geschwollen und von
Schlägen gezeichnet. Niemand ist für diese Taten in Simbabwe zur
Rechenschaft gezogen worden. Auch das gewaltsame Eindringen in das
MDC-Hauptquartier und die Festnahme von etwa 100 MDC-Offiziellen und
Anhängern endete für viele mit Folter in Polizeigewahrsam, die Polizisten
aber blieben straffrei.
## Ein wichtiger Schritt
Richter Hans Fabricius verkündete jetzt, dass Südafrikas
Strafverfolgungsbehörden und Polizei unrechtmäßig gehandelt hätten, als sie
den Ermittlungsantrag von SALC zu diesen Vorfällen nicht weiterverfolgten.
Südafrika sei dazu als Mitgliedsstaat des Rom-Statuts des Internationalen
Strafgerichtshofs verpflichtet. Die für die Übergriffe Verantwortlichen
müssten verhaftet werden, falls sie südafrikanischen Boden beträten.
Die Folgen des Urteils gehen über den Einzelfall hinaus. „Es hat viel
weitere Auswirkungen: Südafrika hat die Pflicht, internationale Verbrechen
zu verfolgen, wo immer sie begangen werden“, meint Nicole Fritz. „Das ist
ein wichtiger Schritt für die internationale Justiz.“ Zunächst aber ist ein
Einspruch gegen das Urteil vor dem Verfassungsgericht möglich.
9 May 2012
## AUTOREN
Martina Schwikowski
## TAGS
Recherchefonds Ausland
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