Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Gewaltsamer Polizeieinsatz in Rosenheim: Prozess gegen Familie eing…
> Eine Familie wurde von Polizisten verprügelt und stand dann selbst vor
> Gericht. Nun ist das Verfahren eingestellt worden, doch auch die
> Polizisten haben nichts mehr zu befürchten.
Bild: Erst verprügelt, dann selbst angeklagt: Der Vater von Sandra B. vor Geri…
MÜNCHEN taz/dapd | Der viel diskutierte Prozess gegen eine Rosenheimer
Familie infolge eines gewaltsamen Polizeieinsatzes ist am Freitag
überraschend beendet worden. Das Gericht stellte das Verfahren, das
bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt hatte, wegen Geringfügigkeit ein.
Gleichzeitig zog die Familie ihre Anzeige gegen die Polizisten zurück.
Hintergrund des Rechtsstreits am Amtsgericht Rosenheim war ein
Polizeieinsatz im November 2010. Damals waren Beamte auf der Suche nach
einem Mann, der einer psychiatrischen Untersuchung unterzogen werden
sollte. Weil sie den Gesuchten nicht fanden, befragten die Beamten die
Nachbarin Sandra B.. Offenbar eskalierte das Gespräch und endete damit,
dass die 36-Jährige, ihr Mann und ihre Eltern mehrere Tage mit schweren
Verletzungen im Krankenhaus lagen. Darüber, was geschehen war, machten die
Familie und die Beamten unterschiedliche Aussagen.
In der Folge hatte die Familie die Beamten angezeigt – das Verfahren wurde
im Herbst 2011 eingestellt, weil das Gericht den Beamten Glauben schenkte.
Die hatten schriftlich ausgesagt, die Familie sei von Anfang an aggressiv
aufgetreten. Die Familie hatte Widerspruch eingelegt, das Verfahren lief
noch.
Gleichzeitig hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die
Familienmitglieder erhoben, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte,
Beleidigung und Körperverletzung. Die Familie hatte sich gegen die Vorwürfe
gewehrt, ihr Anwalt hatte mangelnde Fairness seitens der Staatsanwaltschaft
beklagt, zudem hatten sie sich an zahlreiche Medien gewandt.
## Psychische Belastung überstanden
Das Verfahren gegen die Familie wurde am Freitag auf Vorschlag des Gerichts
eingestellt, das auf die geringe Schuld der Angeklagten hinwies. Offenbar
spielte auch die mögliche Dauer des Verfahrens eine Rolle. „Die
Staatsanwaltschaft hat gedacht, das Verfahren gegen Familie B. würde
schnell gehen“, glaubt der Anwalt der Familie, Hartmut Wächtler. Als die
Familie sich wehrte, sei die Staatsanwaltschaft geneigt gewesen, sich
anderweitig zu einigen. Auch der Familie sei klar, dass man mindestens zwei
Jahre hätte prozessieren müssen, ohne mit einem klaren Urteil rechnen zu
können.
Bedingung für die Einigung war laut Wächtler, dass alle Seiten verzichten,
künftig etwas in der Angelegenheit zu unternehmen. Deshalb hat die Familie
ihren schwebenden Strafantrag gegen die Beamten nun zurückgezogen. Der
Vater von Sandra B., ein Ex-Polizist zeigte sich dennoch unzufrieden, weil
nun die Polizisten nicht belangt werden. Glücklich sei er jedoch, dass die
psychische Belastung jetzt überstanden sei.
Mit dem Ende des Verfahrens besteht für die Familie keine Gefahr mehr,
Geldauflagen oder Prozesskosten zahlen zu müssen. „Andererseits ist nicht
geklärt, was in dem Hausflur passiert ist", so Wächtler. Er sieht in dem
Ergebnis vom Freitag daher vor allem einen allgemeinen Erfolg in Sachen
Polizeigewalt in Bayern: Das Verfahren habe das Problembewusstsein
geschärft. „Das ist schon ein kleiner Schritt."
11 May 2012
## AUTOREN
Lea Hampel
## TAGS
Bayern
## ARTIKEL ZUM THEMA
Polizeigewalt in Bayern: Knochensplitter und Idylle
In einem Dorf in Bayern prügeln Polizisten Punks ins Krankenhaus. Anzeige
wollen diese nicht erstatten – aus Angst, als Aussätzige zu gelten.
Polizeigewalt in Bayern: Eine Familie gegen die Staatsmacht
Eine Familie wird von Polizisten verprügelt. Doch nun steht sie vor
Gericht. Das Verfahren gegen die Beamten dagegen stellte die
Staatsanwaltschaft ein.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.