# taz.de -- Straßburg soll über „Pirate Bay“ entscheiden: Ein Menschenrec… | |
> Einer der verurteilten Gründer von „Pirate Bay“ zieht vor den Gerichtshof | |
> für Menschenrechte in Straßburg. Sein Argument: die Filesharing-Seite | |
> falle unter die Informationsfreiheit. | |
Bild: Findet seine Verurteilung juristisch falsch: Fredrik Neij (r.) mit Pirate… | |
STOCKHOLM taz | Der juristische Streit um die Filesharing-Site „Pirate Bay“ | |
geht in die nächste Runde. Mit Fredrik Neij erhebt nun zumindest einer der | |
Gründer Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. | |
Wie sein Anwalt Jonas Nilsson am Montag mitteilte, werde man wegen Verstoß | |
gegen das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit gemäß Artikel 10 der | |
Menschenrechtskonvention klagen. Das habe die schwedische Justiz mit ihrem | |
Urteil gegen Neij und die anderen „Pirate Bay“-Gründer verletzt. | |
Deren Verurteilung zu Haftstrafen zwischen 4 und 12 Monaten und einem an | |
verschiedene Musik- und Filmkonzerne gemeinschaftlich zu zahlenden | |
Schadensersatz in Höhe von – einschließlich Zinsen – rund 8 Millionen Euro | |
war am 1. Februar rechtskräftig geworden. An diesem Tag hatte „Högsta | |
domstolen", der oberste schwedische Gerichtshof, einen Revisionsantrag | |
gegen das zweitinstanzliche Urteil vom November 2010 zurückgewiesen. | |
Das hatte den „Pirate Bay"-Betreibern vorgeworfen, sie hätten zumindest | |
billigend in Kauf genommen, dass eine unbegrenzte Zahl von | |
InternetuserInnen mit Hilfe der von ihnen zur Verfügung gestellten | |
Plattform urheberrechtlich geschütztes Material auf ihre eigenen Rechner | |
herunterladen konnte. Was juristisch eine Beihilfe zur | |
Urheberrechtsverletzung sei. | |
Doch „die Rechtslage ist tatsächlich unklar", meint Neij-Anwalt Nilsson: | |
„Durch den automatisierten Serverbetrieb von „Pirate Bay" sind | |
ausschliesslich nicht urheberrechtlich geschützte Informationen – die | |
„Wegweiser" oder Torrent-files, um die es hier allein geht – zwischen | |
Internetanwendern übertragen worden.“ Dieser technische Vorgang sei ein | |
Bestandteil des von Artikel 10 geschützten Rechts, Informationen | |
entgegenzunehmen und weiterzuverbreiten. | |
## „Vor der juristischen Frage gedrückt“ | |
Wolle man die Gründer oder Betreiber einer Plattform, die lediglich solchen | |
Informations-Austausch ermögliche, auch für die durch Einschaltung dieses | |
Dienstes übermittelten Inhalte verantwortlich machen, dann so Nilsson, | |
„muss man logischerweise auch die Post verurteilen, wenn sie einen Brief | |
mit illegalem Inhalt befördert – oder ein anderer und vielleicht eher | |
passender Vergleich, eine Kauf- und Verkaufseite wegen Beihilfe zum | |
Diebstahl, wenn dort ein gestohlenes Fahrrad annonciert wird.“ | |
Der Neij-Anwalt wirft der schwedischen Justiz vor, sich vor der | |
juristischen Frage gedrückt zu haben, wie Internetdienste rechtlich zu | |
beurteilen seien, die sowohl für legale als auch illegale Aktivitäten | |
genutzt werden könnten. Da auch eine eindeutige Gesetzgebung zu dieser | |
Problematik fehle, könnte eine Entscheidung der obersten europäischen | |
Rechtsinstanz für Rechtssicherheit sorgen. | |
14 May 2012 | |
## AUTOREN | |
Reinhard Wolff | |
## TAGS | |
Pirate Bay | |
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