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# taz.de -- Straßburg soll über „Pirate Bay“ entscheiden: Ein Menschenrec…
> Einer der verurteilten Gründer von „Pirate Bay“ zieht vor den Gerichtshof
> für Menschenrechte in Straßburg. Sein Argument: die Filesharing-Seite
> falle unter die Informationsfreiheit.
Bild: Findet seine Verurteilung juristisch falsch: Fredrik Neij (r.) mit Pirate…
STOCKHOLM taz | Der juristische Streit um die Filesharing-Site „Pirate Bay“
geht in die nächste Runde. Mit Fredrik Neij erhebt nun zumindest einer der
Gründer Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg.
Wie sein Anwalt Jonas Nilsson am Montag mitteilte, werde man wegen Verstoß
gegen das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit gemäß Artikel 10 der
Menschenrechtskonvention klagen. Das habe die schwedische Justiz mit ihrem
Urteil gegen Neij und die anderen „Pirate Bay“-Gründer verletzt.
Deren Verurteilung zu Haftstrafen zwischen 4 und 12 Monaten und einem an
verschiedene Musik- und Filmkonzerne gemeinschaftlich zu zahlenden
Schadensersatz in Höhe von – einschließlich Zinsen – rund 8 Millionen Euro
war am 1. Februar rechtskräftig geworden. An diesem Tag hatte „Högsta
domstolen", der oberste schwedische Gerichtshof, einen Revisionsantrag
gegen das zweitinstanzliche Urteil vom November 2010 zurückgewiesen.
Das hatte den „Pirate Bay"-Betreibern vorgeworfen, sie hätten zumindest
billigend in Kauf genommen, dass eine unbegrenzte Zahl von
InternetuserInnen mit Hilfe der von ihnen zur Verfügung gestellten
Plattform urheberrechtlich geschütztes Material auf ihre eigenen Rechner
herunterladen konnte. Was juristisch eine Beihilfe zur
Urheberrechtsverletzung sei.
Doch „die Rechtslage ist tatsächlich unklar", meint Neij-Anwalt Nilsson:
„Durch den automatisierten Serverbetrieb von „Pirate Bay" sind
ausschliesslich nicht urheberrechtlich geschützte Informationen – die
„Wegweiser" oder Torrent-files, um die es hier allein geht – zwischen
Internetanwendern übertragen worden.“ Dieser technische Vorgang sei ein
Bestandteil des von Artikel 10 geschützten Rechts, Informationen
entgegenzunehmen und weiterzuverbreiten.
## „Vor der juristischen Frage gedrückt“
Wolle man die Gründer oder Betreiber einer Plattform, die lediglich solchen
Informations-Austausch ermögliche, auch für die durch Einschaltung dieses
Dienstes übermittelten Inhalte verantwortlich machen, dann so Nilsson,
„muss man logischerweise auch die Post verurteilen, wenn sie einen Brief
mit illegalem Inhalt befördert – oder ein anderer und vielleicht eher
passender Vergleich, eine Kauf- und Verkaufseite wegen Beihilfe zum
Diebstahl, wenn dort ein gestohlenes Fahrrad annonciert wird.“
Der Neij-Anwalt wirft der schwedischen Justiz vor, sich vor der
juristischen Frage gedrückt zu haben, wie Internetdienste rechtlich zu
beurteilen seien, die sowohl für legale als auch illegale Aktivitäten
genutzt werden könnten. Da auch eine eindeutige Gesetzgebung zu dieser
Problematik fehle, könnte eine Entscheidung der obersten europäischen
Rechtsinstanz für Rechtssicherheit sorgen.
14 May 2012
## AUTOREN
Reinhard Wolff
## TAGS
Pirate Bay
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