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# taz.de -- Beckers Aussage vor Gericht: „In allen Punkten unzureichend“
> Nach Aussage von Verena Becker gibt sich Nebenkläger Michael Buback
> enttäuscht. Sie hätte wenigstens sagen können, wer zum Attentat in
> Karlsruhe war, so Buback.
Bild: Michael Buback hätte gerne mehr zum Attentat auf seinen Vater erfahren.
STUTTGART taz | Nach der Erklärung Beckers steht der Prozess wegen des
Buback-Mords vor seinem Ende. Das Gericht will nun nicht neu in die
Beweisaufnahme eintreten. Auch die Verteidigung stellte keine neuen
Beweisanträge. Schon im Juni sollen deshalb die Plädoyers beginnen und wohl
auch das Urteil verkündet werden. Das machte der Vorsitzende Richter
Hermann Wieland am Montagnachmittag deutlich.
Zuvor hatten sich Bundesanwaltschaft und auch Nebenkläger Michael Buback
enttäuscht über die Erklärung Beckers geäußert. Bundesanwalt Hemberger
kritisierte, dass Becker zur Aufklärung des Falles nichts Neues beitrug.
„Sie sind auf halbem Weg stehen geblieben.“
Es genüge nicht zu sagen, sie sei nicht dabei gewesen. „Sie hätten
wenigstens sagen können, was Sie von anderen über den Ablauf gehört haben.“
Auch Michael Buback zeigte sich enttäuscht. „Ich empfinde diese Erklärung
in allen wesentlichen Punkten als unzureichend“, sagte er im Stuttgarter
Gerichtssaal.
Der Nebenkläger bat Becker deshalb um eine neue Erklärung, in der sie auch
auf die für ihn entscheidenden Punkte eingehen solle. „Wer waren die
Karlsruher Attentäter? In welchem Zeitraum hatten Sie Kontakt zum
Verfassungschutz?“
Becker hatte Anfang der 80er Jahre in der Haft beim Verfassungsschutz
umfangreich ausgesagt. Buback vermutet jedoch, dass sie schon früher mit
dem Geheimdienst zusammenarbeitete und deshalb vom Staat gedeckt worden
sei, wofür sich im bisherigen Prozess jedoch keine Beweise ergaben.
## Das Urteil wird Ende Juni erwartet
Die Plädoyers werden vermutlich am 11. Juni beginnen. Wegen des
umfangreichen Prozessstoffes sind bis zu sechs Verhandlungstage vorgesehen.
Soweit es in den Plädoyers um den Inhalt von Verfassungsschutzakten geht,
solle die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, kündigte der Richter an.
Das Urteil wird für Ende Juni erwartet.
Bisher wurden wegen des Buback-Mordes nur Knut Folkerts, Christian Klar und
Brigitte Mohnhaupt verurteilt. Mohnhaupt galt als Rädelsführerin, Klar als
Fahrer des Fluchtfahrzeugs und Folkerts als Schütze auf dem Sozius des
Tatmotorrads. Wegen der gemeinschaftlichen Begehung kam es aber bisher auf
die Zuordnung im Detail nicht an. Bei Günter Sonnenberg, der das
Tatmotorrad gefahren haben soll, wurde das Verfahren damals aus
gesundheitlichen Gründen eingestellt.
14 May 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Rote Armee Fraktion / RAF
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