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# taz.de -- Prozess gegen Verena Becker: Beihilfe zum Buback-Mord
> Die Bundesanwaltschaft fordert im Prozess wegen Beteiligung am Mord an
> Siegfried Buback vier Jahre und sechs Monate Haft für die frühere
> RAF-Terroristin Verena Becker.
Bild: Angeklagte und Anwalt: Verena Becker und Hans Wolfgang Euler im Oberlande…
STUTTGART dapd | Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker soll nach dem
Willen der Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf
Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 verurteilt werden.
Die Ankläger forderten am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart
eine mehrjährige Freiheitsstrafe für Becker. Sie rückten aber von ihrem
ursprünglichen Anklagevorwurf der Mittäterschaft ab, der bei der Bemessung
des Strafmaßes schwerer wiegen würde.
Die heute 59-Jährige habe keinen ausschlaggebenden Einfluss bei der
Ausführung der Tat gehabt, und ihr Tatbeitrag sei im Vergleich zu den
anderen RAF-Mitgliedern eher untergeordnet gewesen, sagte
Oberstaatsanwältin Silke Ritzert. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von
vier Jahren und sechs Monaten. Zwei Jahre davon gelten wegen Beckers
früherer Verurteilung schon als vollstreckt.
Der Anklage zufolge hat Becker bei Vorbereitungstreffen nicht nur dem
Anschlag auf Buback zugestimmt, sondern bei einem Treffen in den
Niederlanden auch auf eine „alsbaldige Durchführung gedrungen“. Zudem habe
sie versucht, zweifelnde RAF-Mitglieder zu überzeugen. Als Beleg für ihre
Tatbeteiligung werten die Ankläger auch, dass an den verschickten
Bekennerschreiben DNA-Spuren von Becker gefunden wurden.
## „Psychischer Tatbeitrag“
Ritzert sagte, obwohl Becker „keinen physischen Tatbeitrag, sondern nur
einen psychischen Beitrag“ beim Anschlag geleistet habe, wirke ihre
Beteiligung schwer. Ihr sei bewusst gewesen, dass nicht nur Buback, sondern
auch seine Begleiter getötet werden sollten. Der Anschlag auf den
Generalbundesanwalt sei heimtückisch und aus niederen Beweggründen
ausgeführt worden. Diese beiden Mordmerkmale wiegen aus Sicht der
Bundesanwaltschaft schwer. Die Ankläger fordern eine Verurteilung Beckers
wegen Beihilfe zum Mord in drei Fällen.
Der Oberstaatsanwältin zufolge sollte strafmildernd gewertet werden, dass
Becker sich bereits Anfang der 80er Jahre von der RAF distanziert und auch
ab dem Zeitpunkt mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet habe. „Die
Ablösung der Angeklagten ist strafmildernd und von größerem Gewicht, aber
nicht in dem Maß von Reue und Abkehr von früheren Taten“, sagte Ritzert.
Schon am Dienstag hatte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer erklärt,
dass sie Becker weiterhin nicht für die Schützin bei dem Attentat hält.
Dafür spricht den Angaben nach, dass die Ex-Terroristin von keinem Zeugen
identifiziert werden konnte und dass am Tatort oder am Motorrad, von dem
aus geschossen wurde, keine DNA-Spuren von ihr gefunden wurden.
Becker hatte eine Beteiligung an dem Mordanschlag sowie an dessen
Vorbereitung bestritten. Ein Urteil in dem seit September 2010 laufenden
Verfahren wird voraussichtlich am 6. Juli gesprochen. Es ist weiter unklar,
welches RAF-Mitglied am 7. April 1977 in Karlsruhe die tödlichen Schüsse
auf Buback und seine beiden Begleiter abgefeuerte.
14 Jun 2012
## TAGS
Rote Armee Fraktion / RAF
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