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# taz.de -- Grundrechtereport vorgestellt: Schulbesuch ohne Angst
> Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin stellt den neuen
> Grundrechtereport vor. Deutschland hat Nachholbedarf: Illegale sollen
> ohne Angst zur Schule gehen können.
Bild: Soziale Rechte gefordert: Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin stell…
KARLSRUHE taz | „Wir müssen die sozialen Rechte der Menschen mehr ins
öffentliche Bewusstsein heben“, forderte Herta Däubler-Gmelin am Montag in
Karlsruhe. Die ehemalige SPD-Justizministerin stellte den Grundrechtereport
vor, der von acht Bürgerrechtsorganisationen jährlich als Taschenbuch
veröffentlicht wird.
Das Grundgesetz beschreibt Deutschland zwar als Sozialstaat, kennt aber
keine einklagbaren sozialen Grundrechte, wie etwa ein Recht auf Arbeit oder
Wohnung. Die im internationalen Vergleich fortschrittlichen Sozialgesetze
wurden politisch, nicht juristisch durchgesetzt.
Däubler-Gmelin erinnerte nun aber daran, dass auch in Deutschland der
UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte mit
Gesetzeskraft gilt. Gemessen an diesem 1966 geschlossenen Vertrag habe
Deutschland durchaus noch Nachholbedarf. So sollten illegale Flüchtlinge
Zugang zu Bildung und ärztlicher Versorgung bekommen, „ohne Angst haben zu
müssen, an die Ausländerbehörden gemeldet zu werden“.
Auch Kinder aus bildungsfernen Familien könnten aus dem UN-Pakt einen
Anspruch auf individuelle schulische Förderung ableiten, so Däubler-Gmelin.
Hilfreich wäre es, so Däubler-Gmelin, wenn es in Deutschland ein Recht
gebe, sich direkt beim zuständigen UN-Ausschuss zu beschweren. Die
Bundesrepublik solle endlich ein entsprechendes Zusatzprotokoll
unterzeichnen.
## Zunehmende Ökonomisierung des Lebens
Auch der Bremer Menschenrechtsexperte Heiner Fechner setzte sich dafür ein.
Deutsche Gerichte würden den Sozialpakt eher beachten, wenn sie sonst mit
internationaler Kritik rechnen müssten, glaubt Fechner.
Als drastisches Beispiel für die zunehmende Ökonomisierung des Lebens
schilderte der Grundrechtereport einen Fall aus Niedersachsen. Eine
87-jährige Frau war mit Herzbeschwerden und Atemnot ins Krankenhaus
eingewiesen worden, doch nach fünf Tagen starb sie. Die Kasse weigerte
sich, die Behandlungskosten zu zahlen, die Frau hätte „zum Sterben“ in ein
Hospiz gebracht werden sollen, nicht in ein Krankenhaus. Das Sozialgericht
Hannover lehnte die Argumentation der Kasse mit Empörung ab.
Im Leitbeitrag forderte Ex-Verfassungsrichter Winfried Hassemer, den
Datenschutz als „Verbraucherschutz“ neu zu denken. Der Staat setze das
Vertrauen der Bürger aufs Spiel, wenn er den Schutz der Daten in der
Wirtschaft oder in sozialen Netzwerken nicht garantieren könne.
22 May 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Grundrechtereport
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