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# taz.de -- Ungarn mildert Zensurmöglichkeiten: Weniger Medien-Kontrolle
> Die Gefahr für Ungarns einzigen oppositionellen Rundfunksender scheint
> gebannt. Ein umstrittener Passus in einer Gesetzesnovelle scheitert im
> Parlament.
Bild: Protest gegen die Einschränkungen von Klubradio.
BUDAPEST dpa | Das ungarische Parlament hat das international kritisierte
Mediengesetz geändert. Dabei wurden die Möglichkeiten staatlicher Zensur
verringert und der Quellenschutz für Journalisten gestärkt. Anders als es
die rechtskonservative Regierungspartei FIDESZ ursprünglich geplant hatte,
wurde ein Passus gestrichen, der den Weiterbetrieb des einzigen
oppositionellen Rundfunksenders Klubradio hätte gefährdet können. Ungarns
sozialistische Opposition hält die Änderungen indes für ungenügend und
forderte Staatspräsident Janos Ader auf, das Gesetz nicht gegenzuzeichnen.
Bei der Schlussabstimmung am Donnerstag setzte das Parlament im
Wesentlichen ein Verfassungsgerichtsurteil vom letzten Dezember um, das
mehrere Bestimmungen des Mediengesetzes für illegal erklärt hatte. Demnach
darf die Medienbehörde NMHH redaktionelle Inhalte bei Print-Medien nicht
mehr kontrollieren. Gesetzesbrüche wie etwa Verletzung der Privatsphäre
können nur noch vor Gericht verhandelt werden. Im Falle der audiovisuellen
Medien bleibt diese inhaltliche Kontrolle durch die NMHH aber erhalten.
Journalisten können nicht mehr von der NMHH gezwungen werden, ihre Quellen
offenzulegen. Dies darf nur noch ein Gericht verfügen – und zwar nur dann,
wenn es um ein schweres Verbrechen geht und wenn die Justiz ihre
Informationen nicht ohne Mitwirkung der Journalisten beschaffen kann.
## Opposition kritisiert Fallen
Der im Volksmund „Lex Klubradio“ genannte Passus wurde gestrichen. FIDESZ
wollte eine Änderung der Vergaberichtlinien für Sendefrequenzen erreichen.
Beobachter gingen davon aus, dass dieser Plan direkt gegen das Klubradio
gerichtet war und zu einer Einstellung des Sendebetriebs hätte führen
können.
Die sozialistische Oppositionspartei MSZP beanstandete, dass das Gesetz der
NMHH weiterhin Möglichkeiten biete, gegen das Klubradio vorzugehen. Die
Fallen lägen in zu vielen Widersprüchen und Unschärfen im Gesetz. So sei es
unklar, welche Sender aufgrund ihrer gemeinnützigen Programmstruktur – wie
etwa Klubradio – von Gebühren und Abgaben befreit werden können. Zudem
werde der NMHH keine Frist zur Umsetzung von Gerichtsbeschlüssen gesetzt.
Klubradio hat vor Monaten vor Gericht eine Frequenz erstritten, aber immer
noch keinen Nutzungsvertrag dazu von der NMHH erhalten.
Nicht berücksichtigt wurde bei der Gesetzesänderung eine Forderung des
Europarats nach parteipolitischer Unabhängigkeit der
Medienkontrollbehörden. Die NMHH bleibt weiter mit treuen Parteigängern der
FIDESZ besetzt. Den Chef der Behörde ernennt weiterhin der
Ministerpräsident persönlich.
24 May 2012
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