| # taz.de -- Abfindung für Whistleblowing: Doch noch ein "wohlwollendes Zeugnis" | |
| > Der Rechtsstreit zwischen einer Altenpflegerin und Vivantes endet mit | |
| > einem Vergleich. Die Frau hatte auf Missstände aufmerksam macht und dafür | |
| > die Kündigung erhalten. | |
| Bild: Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch bespricht sich mit ihrem Anwalt. | |
| Mehr als sieben Jahre hat der Rechtsstreit gedauert. Nervenaufreibend war | |
| er für die Beteiligten, er ging bis nach Straßburg, und am Ende versucht | |
| sich Martin Guth, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht, mit einem | |
| Witz. „Wie Sie schon sagten, Frau Heinisch, jetzt sind Sie voneinander | |
| geschieden.“ Die Auseinandersetzung zwischen Brigitte Heinisch, | |
| Altenpflegerin, und der Vivantes GmbH, Pflegeheimbetreiber, endet mit einem | |
| Vergleich, mit dem alle offenen Streitigkeiten beendet sind. 90.000 Euro | |
| brutto Abfindung zahlt der Heimbetreiber an seine ehemalige Mitarbeiterin. | |
| Heinisch, Jahrgang 1961, arbeitete seit 2000 in dem Vivantes-Pflegeheim. | |
| Sie machte ihre Vorgesetzten immer wieder über Personalknappheit | |
| aufmerksam, sie gab Überlastungsanzeigen ab, wollte nicht verantworten, | |
| dass ungelernte Pflegehelfer Medikamente verteilen oder dass sich nachts | |
| drei Kollegen um 130 schwer pflegebedürftige Bewohner kümmern müssen. Ihre | |
| Bedenken wurden ihrer Schilderung nach nicht ernst genommen. Sie stellte | |
| Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber und machte mit einem Flugblatt auf ihr | |
| Anliegen aufmerksam, das im Heim verteilt wurde. Daraufhin wurde ihr | |
| fristlos gekündigt. Begründung: Sie bringe Vivantes in „Misskredit“. | |
| Das Arbeitsgericht sah die Kündigung als nicht gerechtfertigt an, das | |
| Landesarbeitsgericht urteilte dann im Sinne ihres Arbeitgebers. Heinisch | |
| sammelte einen „Solikreis“ um sich und klagte sich mit Unterstützung der | |
| Gewerkschaft Ver.di durch die Instanzen. Ihr Kampf bekam große öffentliche | |
| Beachtung, sie wurde zu einer der bekanntesten Whistleblower Deutschlands. | |
| Doch das Bundesarbeitsgericht wollte sich nicht mit dem Fall beschäftigen, | |
| auch eine Verfassungsbeschwerde führte zu nichts. Heinisch zog vor den | |
| Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Im September 2011 | |
| urteilte dieser, dass Heinisch zu Recht auf die Missstände aufmerksam | |
| gemacht hat und dass ihr Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung | |
| missachtet wurde. Deutschland hatte dieses Recht nicht ausreichend | |
| geschützt, so der Gerichtshof. Die Bundesrepublik musste Heinisch 15.000 | |
| Euro zahlen. Der Weg war frei für ihre Restitutionsklage, die nun | |
| verhandelt wurde. Das Ziel: die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts von | |
| 2006, das die Kündigung als rechtmäßig erachtete, rückgängig zu machen. | |
| Stundenlang diskutieren am Donnerstag die Prozessbeteiligten. Es geht vor | |
| allem darum, ob der Inhalt Heinischs Strafanzeige gerechtfertigt war. Sie | |
| hatte dort unter anderem von Betrug und Dokumentenfälschung gesprochen. Am | |
| Ende spielt das keine Rolle mehr. Durch den Vergleich wird die fristlose | |
| Kündigung in eine ordentliche, fristgerechte Kündigung aus betrieblichen | |
| Gründen umgewandelt. Zwei weitere Kündigungen, die Anfang 2005 gegen | |
| Heinisch ausgesprochen wurden, sind damit gegenstandslos. | |
| Während der Verhandlung wird das spürbar, was Richter Guth zu Beginn ein | |
| „emotional belastetes Verfahren“ nennt. Mehrfach redet sich Heinisch in | |
| Rage, schimpft „Sie drohen mir!“ in Richtung Richter. Zweimal kommen ihr | |
| die Tränen. Sie weiß, dass eine lange Fortsetzung des Rechtsstreits droht, | |
| wenn es nicht zu einem Vergleich kommt. Der Richter hatte schon | |
| durchblicken lassen, dass er im Falle einer Entscheidung Revision zulassen | |
| würde, es wäre jahrelang weitergegangen. Im Herbst hatte Heinisch ein | |
| Vergleichsangebot noch abgelehnt, 70.000 Euro hatte Vivantes geboten. Jetzt | |
| sagt sie zu, lässt sich von Mitstreitern umarmen, sie sieht müde aus. | |
| Auf die Frage von Journalisten, was sie nun zum Ausgang des Verfahrens | |
| meine, sagt sie nur: „Die Sache ist erledigt.“ Ob sie zufrieden sei? | |
| „Zufrieden wäre ich gewesen, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit | |
| gemacht hätte“, sagt Heinisch. Auf ihre Anzeige hin hatte diese damals | |
| ermittelt, dann aber das Verfahren bald eingestellt. | |
| Für Heinischs Anwalt Benedikt Hopmann ist das Ende des Rechtsstreits ein | |
| „Riesenerfolg“, der durch den Vergleich nicht geschmälert werde. Von | |
| Vivantes gibt es nur eine kurze Stellungnahme. Man habe das Ziel erreicht, | |
| einen „umfassenden Rechtsfrieden herzustellen“. Ob auch eine moralische | |
| Wiedergutmachung angedacht sei, dazu konnte eine Unternehmenssprecherin | |
| nichts sagen. | |
| Brigitte Heinisch erwartet nach wie vor eine Entschuldigung von der | |
| Politik. Sie hat Briefe geschrieben an den Regierenden Bürgermeister Klaus | |
| Wowereit (SPD) und andere Senatsmitglieder. Schließlich befindet sich die | |
| Vivantes GmbH vollständig in Landesbesitz. Es kam keine Reaktion, kein Wort | |
| des Bedauerns. Seit mehr als sieben Jahren arbeitet sie nun nicht mehr im | |
| Pflegeheim von Vivantes. Aber erst jetzt – auch das ist Bestandteil des | |
| Vergleichs – bekommt sie ein Arbeitszeugnis, „welches wohlwollend ist und | |
| die Klägerin in ihrem weiteren beruflichen Fortkommen nicht behindert“. | |
| 24 May 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Sebastian Erb | |
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