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# taz.de -- Ganztagsschulen: Neues Thema, alte Drohung
> Die SPD ändert das Schulgesetz. CDU und FDP fürchten, dass Eltern nicht
> mehr die Wahl haben, Kinder mittags zu Hause zu behalten. Scheuerl droht
> mit Volksentscheid.
Bild: Droht wieder mit einem Volksentscheid: Schulreformgegner Walter Scheuerl.
Die SPD plant für kommende Woche eine Schulgesetzänderung, die die Gemüter
erregt. Es geht um den Paragraf 13 zur Ganztagsschule. Bisher sah dieser
auch offene Formen vor, in der die Teilnahme der Kinder freiwillig ist. In
der neuen Fassung taucht dieser Begriff nicht mehr auf. Außerdem wird ein
Vorbehalt gestrichen, nachdem Ganztagsschulen „personelle, sächliche und
räumliche Voraussetzungen“ erfüllen müssen.
Schulreformgegner Walter Scheuerl sieht nun die Wahlfreiheit der Eltern in
Gefahr und droht mit einem neuen Volksentscheid. SPD-Schulsenator Ties Rabe
müsse seinen Gesetzentwurf ändern und klarstellen, dass Eltern weiter die
Freiheit haben, ihr Kind nur halbtags zur Schule zu schicken.
Ein entsprechender Änderungsantrag wird sowohl von der FDP-Fraktion als
auch von der CDU-Fraktion eingebracht, der der parteilose Scheuerl
angehört. Sollte die SPD sich am Donnerstag nicht einem dieser Anträge
anschließen, so Scheuerl, „halte ich es für extrem wahrscheinlich, dass ein
Volksentscheid durchgeführt wird“.
Erst in dieser Woche hatte Schulsenator Ties Rabe (SPD) mitgeteilt, dass
die Entwicklung der Ganztagsschulen rasant voran gehe. Im Schuljahr 2013/14
würden 197 von 204 Grundschulen ein Ganztagsangebot haben. Dabei gibt es
verschiedene Formen. 121 Schulen wählen das Modell GBS (Ganztägige
Betreuung und Bildung an Schulen), dort bieten am Nachmittag Kita-Träger
ein freiwilliges Betreuungsangebot an. Die anderen 76 Grundschulen werden
Ganztagsschulen in schulischer Verantwortung. Hier gab es bisher im Gesetz
die – nun wegfallende – Unterscheidung zwischen offener und gebundener
Form.
Die Anträge von CDU und FDP richten sich nicht gegen die GBS. Sie zielen
darauf ab, dass für die Familien wohnortnah Schulen erreichbar sind, die
kein Pflichtangebot am Nachmittag haben. Es fehle hier „jeglicher
Rechtsanspruch“, sagt der CDU-Politiker Robert Heinemann. Außerdem will er
den Qualitätsvorbehalt weiter im Gesetz verankert wissen. So verschiebe
Rabe „die Verantwortung für die ungenügende Ressourcenausstattung künftig
in die Schulen“.
In der Schulbehörde versteht man die Aufregung nicht. Besagter Vorbehalt
sei gestrichen, weil es Schulen geben könne, die der Meinung sind, dass sie
mit Provisorien zurecht kämen, sagt Pressesprecher Peter Albrecht: „Die
wollen wir nicht gesetzlich einschränken.“ Es sei zudem auch die
Überzeugung des Senators, dass Eltern Wahlfreiheit haben müssten.
„Eine Schulorganisation, die Eltern zwänge, eine Betreuung außerhalb des
Unterrichts in Anspruch zu nehmen, wäre verfassungswidrig.“ Da dies im
Grundgesetz steht, sei eine Klarstellung im Schulgesetz nicht erforderlich.
Albrecht: „Die Behörde wird darauf achten, dass es in jedem Anmeldeverbund
eine Schule mit freiwilligem Nachmittagsangebot gibt.“ Auch gebe es weiter
die bisherigen Formen der offenen, gebundenen und teilgebundenen
Ganztagsschulen, auch wenn das Gesetz sie nicht mehr erwähnt.
Scheuerl nennt die Argumentation „absurd“. Es könne nicht sein, dass Eltern
ihr Recht unter Berufung auf die Verfassung einklagen müssten: „Wenn Rabe
die Wahlfreiheit ernst nimmt, muss er es auch ins Gesetz schreiben.“
8 Jun 2012
## AUTOREN
Kaija Kutter
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