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# taz.de -- Wie die EU Energie sparen will: Entscheidende Regeln verwässert
> Die EU-Mitgliedsstaaten wollen Energie einsparen, ein Fünftel bis 2020.
> Nun haben sie eine Richtlinie beschlossen, die dorthin führen soll. Sie
> sind sehr lax.
Bild: Die EU will Energie einsparen: Auch Wärmedämmung soll dabei helfen.
BRÜSSEL taz | Wenigstens an einem haben die EU-Mitgliedsstaaten
festgehalten: Sie wollen nach wie vor bis 2020 mindestens 20 Prozent
Energie einsparen. Dazu haben sie sich in der nun beschlossenen
Energieeffizienz-Richtlinie verpflichtet. Allerdings bleiben die Maßnahmen
äußerst unverbindlich.
Klimaschützer gehen davon aus, dass mit dieser Richtlinie höchstens 15
Prozent Energie eingespart werden können. „Ich sehe das mit einem lachenden
und einem weinenden Auge. Immerhin haben wir größeren Schaden verhindern
können“, sagt der grüne EU-Abgeordnete und Verhandlungsführer der
Parlamentarier Claude Turmes.
Der politischen Einigung zwischen EU-Regierungen und dem Europäischen
Parlament war ein monatelanger Streit vorausgegangen. Vor allem
Deutschland, Spanien, Portugal und Finnland wehrten sich gegen zu strenge
Vorgaben aus Brüssel. Sie haben es unter der Führung des deutschen
Wirtschaftsministeriums geschafft, den Gesetzestext an einigen
entscheidenden Stellen extrem zu verwässern.
Ursprünglich sah die Richtlinie vor, dass sich Energieversorger
verpflichten müssen, jedes Jahr mindestens 1,5 Prozent weniger Energie zu
verkaufen. Besonders deutsche Unternehmen haben sich dagegen gesträubt. Nun
bleibt es den Regierungen überlassen, ob sie eine solche Regel einführen
oder die Einsparungen anders – zum Beispiel mit der finanziellen Förderung
von Energiesparprogrammen – erreichen wollen.
## Sanierungszwang nur für Regierungsgebäude
Auch bei der Sanierung von staatlichen Gebäuden haben die Mitgliedsländer
mehr Spielraum bekommen. Betroffen sind von dem Sanierungszwang lediglich
Gebäude, die der Regierung gehören und auch von ihr genutzt werden. Bei
Berechnungen für eine frühere Richtlinie von 2010 geht die EU-Kommission
davon aus, dass das in Deutschland nur 37 Gebäude sind. Die Bundesregierung
dementiert das und spricht von mehreren tausend.
Auch bei der Berechnung der Einsparungen sind zahlreiche Ausnahmen
zugelassen. Zum Beispiel dürfen Energieverkäufe an Unternehmen, die am
EU-Emissionshandel teilnehmen, in Teilen nicht auf den Energieverbrauch
angerechnet werden. Außerdem können die Mitgliedsstaaten
Energiesparprojekte einrechnen, die schon vor dem Richtlinien-Beschluss
getätigt wurden.
Eine zeitliche Begrenzung sieht die Richtlinie nicht vor. Insgesamt dürfen
diese Ausnahmen allerdings nicht 25 Prozent der Einsparverpflichtung
überschreiten. Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, dass die bereits
getroffenen Maßnahmen zusätzlich angerechnet werden dürfen, konnte sich
damit aber nicht durchsetzen.
Nun komme es darauf an, dass die Regierungen der Verpflichtung nachkommen,
sagt Christian Noll von der deutschen Unternehmensinitiative
Energieeffizienz: „Deutschland muss bei der Umsetzung Vorbild in Europa
werden, um die europäischen und die eigenen energiepolitischen Ziele zu
erreichen.“ In zwei Jahren will die EU-Kommission überprüfen, ob das
Einsparziel erreicht werden kann. Gegebenenfalls wird sie dann noch einmal
strengere Regeln vorschlagen.
15 Jun 2012
## AUTOREN
Ruth Reichstein
## TAGS
Schwerpunkt Klimawandel
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