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# taz.de -- Koalitionskrach: Grüne geben nicht klein bei
> Im Streit um die Besetzung des Bürgerschaftsdirektoren-Postens haben die
> Grünen jetzt Verfahrensmängel aufgelistet.
Bild: Christian Weber, Bürgerschaftspräsident, muss sich auf eine Auseinander…
Der Konflikt zwischen den beiden Koalitionspartnern, SPD und Grünen, ist
nach dem Besuch des Bürgerschaftspräsidenten Christian Weber in der
Fraktion der Grünen keineswegs ausgestanden. Als der Bürgerschaftsvorstand
im Frühjahr auf Wunsch von Weber den bisherigen Direktor Karl-Heinz Hage in
den vorzeitigen Ruhestand entließ, war vereinbart worden, dass der
Nachfolger einvernehmlich ausgesucht wird – dass er dieses Zusage gebrochen
hat, musste Weber einräumen. Auch in der Sache, dem Streit um die
Nachfolge, war nichts geklärt worden.
Silvia Schön, Vertreterin der Grünen im Bürgerschaftsvorstand, hat daher
gestern einen Brief an den Präsidenten geschrieben, in dem sie gleich
mehrere Verfahrensfehler im Auswahlverfahren für den neuen
Bürgerschaftsdirektor auflistet und fordert, dass eine „staatliche neutrale
Stelle“ das Verfahren begutachten solle. Gegen das Votum der beiden grünen
Vertreter im Bürgerschaftsvorstand hatten SPD und CDU eine Abstimmung
zugunsten des Kandidaten Frank Pietrzok, derzeit Fraktionsgeschäftsführer
der SPD, durchgesetzt.
Eigentlich hatte Weber am kommenden Dienstag Pietrzok förmlich ernennen
wollen. Der Termin ist gestrichen – am Dienstag werden erst einmal Anwälte,
die MitbewerberInnen vertreten, Akteneinsicht nehmen, um das Material für
eine mögliche Konkurrentenklage zu sichten. Die Grünen haben von Anfang an
gesagt, dass sie „erhebliche Verfahrensmängel“ sehen. Der Brief listet
diese Mängel nun in aller Form auf. Die Anwälte der abgelehnten
Konkurrenten werden das mit Interesse lesen, die Grünen verlangen aber
unabhängig davon eine rechtliche Klärung.
Damit wird der Fall zum Koalitionsthema zwischen SPD und Grünen. Bisher
hatte der Koalitionsausschuss sich damit nicht befasst mit dem Hinweis, es
gehe um eine interne Angelegenheit des Bürgerschaftsvorstandes.
Die Verfahrensfehler im Detail: Die für Personalfragen zuständige
Referentin der Bürgerschaftsverwaltung hat am 29. 6. die Mitglieder im
Bürgerschaftsvorstand gebeten, die Begründung für ihre Voten von einer
Sitzung am 12. 6. für die Auswahl der BewerberInnen, die zum
Vorstellungsgespräch eingeladen werden sollten, nachträglich
aufzuschreiben. Damit hat die Bürgerschaftsverwaltung, so schließen die
Grünen, versucht, „offensichtliche Verfahrensfehler nachträglich zu
heilen“. Das Beamtenrecht verlangt eine Dokumentation des
Bewerbungsverfahrens auch für die Auswahl zu Bewerbungsgesprächen.
Die Auswahl sei zudem so erfolgt, dass jedes Mitglied im
Bürgerschaftsvorstand „die von ihm favorisierten BewerberInnen ohne
ausreichende sachliche Begründung“ auf die Liste der Einzuladenden setzen
konnte. So erkläre sich auch die nachträgliche Bitte um Begründungen.
Schließlich, so der Brief von Silvia Schön, hätten die Anhörungen „anhand
der vorher vereinbarten Kriterien nachvollziehbar ausgewertet werden“
müssen, das hätte in einem Protokoll festgehalten werden müssen. Auch das
sei nicht passiert, die Bitte der Grünen um Unterbrechung der Sitzung sei
abgelehnt worden. Auch das sei ein Verfahrensfehler.
Die Ernennung eines neuen Bürgerschaftsdirektors, so fordert Silvia Schön,
solle zurückgestellt werden, bis das Ergebnis einer Begutachtung vorliege.
Durch eine Konkurrentenklage war die Stelle des Bürgerschaftsdirektors im
Jahre 2008 fast zwei Jahre lang vakant geblieben.
6 Jul 2012
## AUTOREN
Klaus Wolschner
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