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# taz.de -- Urteil zur Kinderbetreuung: Tagesmutter braucht Erlaubnis
> Urteil: Nur mit Erlaubnis des Hausverwalters darf man in einem Wohnhaus
> als Tagesmutter arbeiten. Der BGH betonte aber, dass es keine
> grunsätzliche Vorgaben mache.
Bild: Dürfen nicht in die Privatwohnung einer Tagesmama.
FREIBURG taz/dpa | Eine Kölner Tagesmutter darf ihre Tätigkeit nicht
fortführen, solange die Eigentümer des Wohnhauses nicht mit
Dreiviertelmehrheit zugestimmt haben. Das entschied jetzt der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Allerdings ließ er die Grundsatzfrage
offen, ob eine Kindertagesstätte aus Lärmgründen für Hausmitbewohner
unzumutbar ist.
Die Kölner Tagesmutter betreut täglich bis zu fünf Kleinkinder. Sie ist
Mieterin einer Wohnung in einem größeren Wohnhaus. Die Eigentümer dieser
Wohnung sind mit der Nutzung einverstanden, nicht aber die Eigentümerin der
Wohnung unter der Kleinkita.
Der BGH erläuterte nun die Rechtslage nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Danach muss in einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen vor Ausübung
eines Berufs oder eines Gewerbes der Verwalter um Erlaubnis gefragt werden.
Der Verwalter muss die Erlaubnis geben, wenn kein wichtiger Grund dagegen
spricht.
## 75 Prozent müssen einverstanden sein
Ist der anfragende Eigentümer mit der Verweigerung der Erlaubnis nicht
einverstanden, kann er die Versammlung der Wohnungseigentümer um Erlaubnis
bitten. Diese müssen zu 75 Prozent einverstanden sein. Kommt auch hierdurch
keine Erlaubnis zustande, kann der Eigentümer gegen den Beschluss klagen.
Dann entscheidet ein Gericht, ob ein wichtiger Grund für die Verweigerung
vorlag.
Im konkreten Fall hatten die Eigentümer mit der Kita-Wohnung nicht gegen
den Beschluss der Eigentümerversammlung geklagt. Deshalb konnte der BGH die
allgemein interessierende Frage nicht entscheiden, ob drohender Lärm beim
täglichen Bringen und Abholen der Kinder ein wichtiger Grund zur
Verweigerung der Zustimmung ist. Das Landgericht Köln hatte dies zuvor
angenommen. Der BGH bestätigte jetzt dessen Urteil aber nur im Ergebnis und
nahm zur Lärmfrage keine Stellung.
## Gut, dass es keine neuen Hürden für Tagesbetreuer gibt
Das Urteil löste zwiespältige Reaktionen aus: Betroffene beklagten
„Rechtsunsicherheit“. Dagegen meinte etwa der Landesverband der
Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg: „Gut ist, dass das Gericht keine
neuen Hürden für Tagesmütter und -väter errichtet.“
Der Präsident des Deutschen Städtetages, der Münchner Oberbürgermeister
Christian Ude (SPD), sieht nun ausdrücklich anerkannt, dass Kinderlärm im
Immissionsschutzrecht „nicht als schädliche Umwelteinwirkung gilt“.
Zugleich betonte er, ohne Tagesmütter und Tagesväter sei der Rechtsanspruch
auf einen Kinderbetreuungsplatz nicht zu erfüllen. (Az.: V ZR 204/11)
13 Jul 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Tagesmütter
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