# taz.de -- Urteil zur Kinderbetreuung: Tagesmutter braucht Erlaubnis | |
> Urteil: Nur mit Erlaubnis des Hausverwalters darf man in einem Wohnhaus | |
> als Tagesmutter arbeiten. Der BGH betonte aber, dass es keine | |
> grunsätzliche Vorgaben mache. | |
Bild: Dürfen nicht in die Privatwohnung einer Tagesmama. | |
FREIBURG taz/dpa | Eine Kölner Tagesmutter darf ihre Tätigkeit nicht | |
fortführen, solange die Eigentümer des Wohnhauses nicht mit | |
Dreiviertelmehrheit zugestimmt haben. Das entschied jetzt der | |
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Allerdings ließ er die Grundsatzfrage | |
offen, ob eine Kindertagesstätte aus Lärmgründen für Hausmitbewohner | |
unzumutbar ist. | |
Die Kölner Tagesmutter betreut täglich bis zu fünf Kleinkinder. Sie ist | |
Mieterin einer Wohnung in einem größeren Wohnhaus. Die Eigentümer dieser | |
Wohnung sind mit der Nutzung einverstanden, nicht aber die Eigentümerin der | |
Wohnung unter der Kleinkita. | |
Der BGH erläuterte nun die Rechtslage nach dem Wohnungseigentumsgesetz. | |
Danach muss in einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen vor Ausübung | |
eines Berufs oder eines Gewerbes der Verwalter um Erlaubnis gefragt werden. | |
Der Verwalter muss die Erlaubnis geben, wenn kein wichtiger Grund dagegen | |
spricht. | |
## 75 Prozent müssen einverstanden sein | |
Ist der anfragende Eigentümer mit der Verweigerung der Erlaubnis nicht | |
einverstanden, kann er die Versammlung der Wohnungseigentümer um Erlaubnis | |
bitten. Diese müssen zu 75 Prozent einverstanden sein. Kommt auch hierdurch | |
keine Erlaubnis zustande, kann der Eigentümer gegen den Beschluss klagen. | |
Dann entscheidet ein Gericht, ob ein wichtiger Grund für die Verweigerung | |
vorlag. | |
Im konkreten Fall hatten die Eigentümer mit der Kita-Wohnung nicht gegen | |
den Beschluss der Eigentümerversammlung geklagt. Deshalb konnte der BGH die | |
allgemein interessierende Frage nicht entscheiden, ob drohender Lärm beim | |
täglichen Bringen und Abholen der Kinder ein wichtiger Grund zur | |
Verweigerung der Zustimmung ist. Das Landgericht Köln hatte dies zuvor | |
angenommen. Der BGH bestätigte jetzt dessen Urteil aber nur im Ergebnis und | |
nahm zur Lärmfrage keine Stellung. | |
## Gut, dass es keine neuen Hürden für Tagesbetreuer gibt | |
Das Urteil löste zwiespältige Reaktionen aus: Betroffene beklagten | |
„Rechtsunsicherheit“. Dagegen meinte etwa der Landesverband der | |
Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg: „Gut ist, dass das Gericht keine | |
neuen Hürden für Tagesmütter und -väter errichtet.“ | |
Der Präsident des Deutschen Städtetages, der Münchner Oberbürgermeister | |
Christian Ude (SPD), sieht nun ausdrücklich anerkannt, dass Kinderlärm im | |
Immissionsschutzrecht „nicht als schädliche Umwelteinwirkung gilt“. | |
Zugleich betonte er, ohne Tagesmütter und Tagesväter sei der Rechtsanspruch | |
auf einen Kinderbetreuungsplatz nicht zu erfüllen. (Az.: V ZR 204/11) | |
13 Jul 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Tagesmütter | |
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