# taz.de -- Kommentar Verfassungsgericht und ESM: Verfassungsrichter helfen Mer… | |
> Von der späten Entscheidung des Verfassungsgerichts über den ESM | |
> profitiert die Bundesregierung gleich doppelt. So hatten sich die Kläger | |
> das bestimmt nicht vorgestellt. | |
Nun ist es raus: Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil über den | |
permanenten Rettungsschirm ESM am 12. September fällen. Das ist eine | |
Nachricht – aber sie ist nicht besonders wichtig. | |
Erstens ist nicht vorstellbar, dass die acht Richter den Crash des Euros | |
riskieren wollen. Denn dann würde sich ja sofort die Frage stellen, welche | |
politische Legitimation diese fünf Herren und drei Damen eigentlich haben, | |
eine derartige wirtschaftliche Katastrophe auszulösen. Also werden sie dem | |
ESM zustimmen und nur zu Nebenaspekten juristische Anmerkungen formulieren. | |
Zweitens, noch gravierender: Der ESM ist sowieso zu klein. Die vorgesehenen | |
700 Milliarden Euro reichen nicht, falls Spanien und Italien Hilfskredite | |
beantragen. Beide Länder werden jedoch Unterstützung brauchen, um ihre | |
Zinslast zu senken. Der ESM ist daher überholt, noch bevor das | |
Bundesverfassungsgericht über ihn urteilt. | |
In dieser Gemengelage gibt es nur einen Gewinner: ausgerechnet die | |
Bundesregierung. So hatten sich die Kläger das bestimmt nicht vorgestellt. | |
Aber Kanzlerin Merkel profitiert gleich doppelt von diesem Prozess: Am Ende | |
wird sie bestätigt – und bis dahin ist es symbolisch hilfreich, dass sich | |
das Verfahren noch zwei Monate hinzieht. Denn diese Gelassenheit des | |
Gerichts suggeriert, dass Normalität herrscht. Plötzlich erscheint die | |
Eurokrise wie ein Randphänomen, das ruhig warten kann. | |
Diese Realitätsverweigerung inszeniert Merkel schon seit zwei Jahren, und | |
darin wird sie nun vom Verfassungsgericht bestätigt. Schöner kann es für | |
sie gar nicht kommen. Vorerst. Denn auch wenn Merkel es nicht wahrnehmen | |
will: Die Krise eskaliert trotzdem. | |
16 Jul 2012 | |
## AUTOREN | |
Ulrike Herrmann | |
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