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# taz.de -- Kommentar Wahlrecht: Mehr Demut wagen
> Die Union missbraucht das Wahlrecht als Bühne für parteitaktische
> Spielchen. Das ist verstörend, geht es doch um das Herz der Demokratie.
Die Union hat allen Grund in Sachen Wahlrecht ein wenig bescheiden
aufzutreten. Das [1][Bundesverfassungsgericht hat das schwarz-gelbe Gesetz
in der Luft zerrissen]. Schwarz-Gelb hatte dieses Gesetz auf eigene Faust
und ohne die Einigung mit SPD und Grünen zu suchen durchgeboxt. Es stimmt:
Auch die SPD verfolgt beim Wahlgesetz eigenützige Ziele und präferiert eine
Regelung, die ihr wahrscheinlich nutzt.
Aber das ist legitim, ebenso dass die Union das Gleiche versucht. Weniger
legitim ist es indes, dass Union und FDP anstatt einen Kompromiss zu suchen
auf ihre eigene Mehrheit und Macht gesetzt haben. Denn das Wahlgesetz
berührt die Belange aller Parteien, ja das demokratische Verfahren im Kern.
Das haben Union und FDP ignoriert. Das war schlechter parlamentarischer
Stil. Und eben verfassungswidrig.
Der Eindruck, den die schwarz-gelbe Politik vermittelt, ist zudem
verstörend. Wenn die Politik noch nicht mal ihre ureigenen Belange, die
technisch schwierig, aber keineswegs unlösbar sind, unfallfrei in den Griff
bekommt – wie soll sie es da mit echten Gegnern wie den Finanzmärkten
aufnehmen können?
Doch die Union scheint sich halsstarrig zu weigern die Lektion zu lernen.
Das zeigt die Ankündigung nun mit SPD und Grünen, nicht aber mit der
Linkspartei ein neues verfassungskonformes Wahlgesetz auszuhandeln. Die
Union schneidet die Linkspartei im parlamentarischen Betrieb wo es nur
geht. Das mag man dumm, ideologisch borniert oder rückwärtsgewandt finden.
Aber es ist etwas anderes, ob die Union die Linkspartei ausgrenzt, wenn es
um Beschneidung oder Hartz IV geht oder um das Wahlrecht.
Denn das Wahlrecht ist die Basis der parlamentarischen Demokratie. Es ist
falsch, es als Bühne für parteitaktische Spielchen zu missbrauchen. Die
Union stände nach dem Fiakso ihres Wahlgesetzes mehr Einsicht und Demut gut
an.
27 Jul 2012
## LINKS
[1] /Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts/!98027/
## AUTOREN
Stefan Reinecke
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