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# taz.de -- Initiative der Berliner Piraten: Gebt uns die Akten!
> Die Piraten fordern ein Transparenzgesetz: Behörden sollen Informationen
> von sich aus zugänglich machen. Vorbild ist Hamburg.
Bild: Bei Behörden lagern jede Menge spannende Informationen.
Die Piratenfraktion fordert für Berlin – nach dem Vorbild der Elbmetropole
Hamburg – ein Transparenzgesetz. Am Donnerstagabend lud sie daher zu einer
Bootsfahrt mit Diskussion ein. Neben Vertretern der Hamburger Initiative
für ein Transparenzgesetz nahm auch der Berliner Datenschutz- und
Informationsfreiheitsbeauftragte Alexander Dix teil.
Im vergangenen Jahr hat in Hamburg ein Bündnis mit einer Volksinitiative
einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Unterstützt wurde es von
so unterschiedlichen Organisationen wie dem Verein Mehr Demokratie und dem
Chaos Computer Club. Das Gesetz ist eine Weiterentwicklung der Idee von
Informationsfreiheitsgesetzen: Statt nur auf Anfrage sollen möglichst viele
Daten aktiv von Behörden online zur Verfügung gestellt werden. Zu einer
Volksabstimmung kam es nicht: Die regierende SPD übernahmen die meisten
Forderungen der Initiative, letztendlich wurde das Transparenzgesetz von
allen Fraktionen befürwortet. Nun soll in den nächsten zwei Jahren ein
Onlineregister entstehen, in das Behörden aktiv Informationen einstellen.
Der Datenschutzbeauftragte Dix würde ein solches Gesetz begrüßen. „Die
Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes war für viele Behörden ein
Kulturschock. Bürger können – ohne Grund – ankommen und eine Information
anfordern“, erklärte Dix. Das Transparenzgesetz wäre der nächste Schritt:
Behörden müssten dem Bürger von sich aus Informationen anbieten.
Die SPD zeigt sich zurückhaltend. „Wir sollten erst einmal beobachten, wie
sich das Hamburger Gesetz in der Praxis entwickelt“, sagte der
SPD-Abgeordnete Sven Kohlmeier der taz. „Ich halte nichts davon, jetzt in
einem Schnellschuss das Hamburger Gesetz zu übernehmen.“ Man sei aber offen
für die Diskussion.
In Sachen Informationsfreiheitsgesetz war Berlin einst führend. Die Stadt
verabschiedete 1999 als zweites Bundesland nach Brandenburg ein
entsprechendes Gesetz. Jeder Bürger hat das Recht, beliebige Informationen
von Behörden zu erhalten. Das können so unterschiedliche Dinge wie
Protokolle von Sitzungen oder im Auftrag des Senats erstellte Studien sein.
Abgelehnt werden kann ein solcher Antrag nur mit Begründung und nach im
Gesetz festgelegten Ausnahmeregelungen.
Wie weit die Ausnahmeregelungen greifen, ist allerdings oft umstritten.
Aktuell etwa wollen die Piraten bei der Aufarbeitung der Pannen beim Bau
des Großflughafens der Allgemeinheit so viele Dokumente wie möglich zur
Verfügung stellen. Die Flughafengesellschaft pocht aber auf
Betriebsgeheimnisse.
28 Jul 2012
## AUTOREN
Hanno Böck
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