# taz.de -- Kommentar Demo-Filmen: Gesetz der Abschreckung | |
> In Niedersachsen wird alles wird erfasst, was in den Polizistenhirnen dem | |
> linken Störer-Feindbild entspricht. Motto: „Legal, illegal, scheißegal.�… | |
Bild: Videokamera am Mann: Polizeikette bei der Anti-Neonazi-Kundgebung in Hann… | |
Die Polizei kann’s nicht lassen. Wenn die modernen Video- und | |
Erfassungstechniken mit Super-Zoom-Objektiven und hoher Bildauflösung oder | |
neuerdings auch Drohnen schon mal zur Verfügung stehen, werden sie auch | |
eingesetzt. Motto: „Legal, illegal, scheißegal.“ Alles wird erfasst, was in | |
den Polizistenhirnen dem linken Störer-Feindbild entspricht. In | |
Niedersachsen kommt erschwerend hinzu, dass es einen Innenminister Uwe | |
Schünemann (CDU) gibt, der sich von der schwarz-gelben Mehrheit im Landtag | |
verfassungswidrige neue Paragrafen etwa in das Versammlungsgesetz schreiben | |
lässt. | |
Gut, dass gegen dieses Gesetz vorm Bundesverfassungsgericht geklagt wird. | |
Denn die Karlsruher Richter haben bereits in zwei Entscheidungen deutlich | |
festgehalten, dass das präventive Filmen von Versammlungen, wenn es nicht | |
der Beweissicherung bei Straftaten dient, ein illegaler Eingriff in das | |
informationelle Selbstbestimmungsrecht ist. Egal, ob heimlich oder durchaus | |
offen erkennbar vom Videowagen. Egal, ob der Einsatzleiter fürchtet, sonst | |
den Überblick zu verlieren. | |
Es drängt sich der Eindruck auf, dass Niedersachsen Menschen durch Filmen | |
grundsätzlich vom demonstrieren abschrecken will. Leider gibt es in der | |
Bundesrepublik keine Institution, die rechtswidriges staatliches Handeln | |
sofort verfolgt – es bleibt nur der langwierige Weg über die Gerichte. | |
7 Aug 2012 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Überwachung | |
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