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# taz.de -- Kommentar Demo-Filmen: Gesetz der Abschreckung
> In Niedersachsen wird alles wird erfasst, was in den Polizistenhirnen dem
> linken Störer-Feindbild entspricht. Motto: „Legal, illegal, scheißegal.�…
Bild: Videokamera am Mann: Polizeikette bei der Anti-Neonazi-Kundgebung in Hann…
Die Polizei kann’s nicht lassen. Wenn die modernen Video- und
Erfassungstechniken mit Super-Zoom-Objektiven und hoher Bildauflösung oder
neuerdings auch Drohnen schon mal zur Verfügung stehen, werden sie auch
eingesetzt. Motto: „Legal, illegal, scheißegal.“ Alles wird erfasst, was in
den Polizistenhirnen dem linken Störer-Feindbild entspricht. In
Niedersachsen kommt erschwerend hinzu, dass es einen Innenminister Uwe
Schünemann (CDU) gibt, der sich von der schwarz-gelben Mehrheit im Landtag
verfassungswidrige neue Paragrafen etwa in das Versammlungsgesetz schreiben
lässt.
Gut, dass gegen dieses Gesetz vorm Bundesverfassungsgericht geklagt wird.
Denn die Karlsruher Richter haben bereits in zwei Entscheidungen deutlich
festgehalten, dass das präventive Filmen von Versammlungen, wenn es nicht
der Beweissicherung bei Straftaten dient, ein illegaler Eingriff in das
informationelle Selbstbestimmungsrecht ist. Egal, ob heimlich oder durchaus
offen erkennbar vom Videowagen. Egal, ob der Einsatzleiter fürchtet, sonst
den Überblick zu verlieren.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass Niedersachsen Menschen durch Filmen
grundsätzlich vom demonstrieren abschrecken will. Leider gibt es in der
Bundesrepublik keine Institution, die rechtswidriges staatliches Handeln
sofort verfolgt – es bleibt nur der langwierige Weg über die Gerichte.
7 Aug 2012
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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Die Polizei hat eine Demonstration mit Videokameras und Drohnen teils
verdeckt dokumentiert. Der AK Vorratsdatenspeicherung hält das für
rechtswidrig.
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