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# taz.de -- Vier Jahre Haft für illegale Links: Dem Detektiv ins Netz gegangen
> Der Brite Anton Vickerman wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Seine
> Seite Surfthechannel.com hatte urheberrechtlich geschützte Videos im
> großen Stil verlinkt.
Bild: Wie gerecht ist ein Urteil, das auf verdeckter Ermittlung einer Lobbygrup…
BERLIN taz | Der Betreiber der britischen Website Surfthechannel.com, die
auf zum Teil illegale Videos anderer Seiten verlinkte, ist zu einer
Haftstrafe verurteilt worden. Das berichten britische Medien, darunter der
[1][Guardian] und die [2][BBC]. Der Seitenbetreiber, Anton Vickerman, wurde
am Dienstag wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt und muss nun vier Jahre
ins Gefängnis.
Vickermans Seite war mit 400.000 Benutzern und jährlichen Werbeeinnahmen
von 250.000 britischen Pfund eine der größten. Zwar wurden die Videos nicht
selbst auf Surfthechannel.com eingestellt, dennoch sei die Seite im
Gegensatz zu etwa Google „keine passive Suchmaschine“, sondern wurde
„speziell zu dem Zweck betrieben, Geld aus krimineller Aktivität zu
generieren“, sagte Kieron Sharp, Direktor der Lobbygruppe „Federation
Against Copyright Theft“ (Fact), die die Ermittlungen gegen Vickerman
maßgeblich vorangebracht hatte.
Die britische Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen den bereits
2008 festgenommenen 38-jährigen Briten zunächst einstellen wollen, da kein
strafrechtlich verfolgbares Urheberrechtsdelikt festgestellt werden konnte.
Die Fact strengte jedoch zum Teil umstrittene zivile Ermittlungen an, die
letztendlich zur Verurteilung führten.
So wurde unter anderem ein Privatdetektiv engagiert, der vorgab, ein
Kaufinteresse an Vickermans Wohnung zu haben und während einer angeblichen
Besichtigung Beweise sammelte. Zudem wurden Informationen zu Vickermans
Autos, Bankkonten und Telefonverbindungen zusammengetragen. Außerdem wurden
von der Fact beschlagnahmte Computer und Datensätze einbehalten, die nach
Beendigung der strafrechtlichen Ermittlung eigentlich hätten an Vickerman
zurückgehen sollen.
Die Fact-Mitarbeiter hatten die Daten von der Polizei zu Auswertungszwecken
erhalten. Ein Gericht verurteilte das Einbehalten der Daten zunächst als
unangemessen und verfügte, sie zurückzugeben. Dieses Urteil wurde jedoch
später in höherer Instanz revidiert.
## Britische Piratenpartei kritisiert Ermittlungen
Kritiker bezeichneten die private Ermittlungsarbeit der Fact gegenüber dem
Guardian als übertrieben und unangemessen. Laut Laurence Kaye, dem
Vorsitzenden der britischen Piratenpartei, hätte es niemals zur Anklage
kommen dürfen, da diese von privaten Interessen angetrieben worden sei.
Vickermans Verteidiger erklärte, sein Mandant sei finanziell ruiniert,
darüber hinaus sei seine Ehe an dem Prozess zerbrochen. Auch Vickermans
Frau war zunächst verhaftet, dann aber freigesprochen worden.
Zudem wurde Vickerman nach einem umstrittenen Gesetz verurteilt, das die
Beihilfe zum Betrug unter Strafe stellt. Es stammt ursprünglich aus den
70er-Jahren und sollte das illegale anfertigen physischer Kopien von
Videokasseten eindämmen, was die Frage danach aufwirft, ob es heute noch
zeitgemäß ist. Das maximale Strafmaß, das Vickerman gedroht hätte, lag bei
10 Jahren Haft.
Seit dem Prozessauftakt ist Surfthechannel.com nicht mehr online. Das
Urteil könnte nun auch Auswirkungen auf [3][ähnliche Fälle], etwa den
Betreiber der Seite TVshack.net, Richard O'Dwyer haben. Fact-Direktor Sharp
zeigte sich mit dem Ergebnis der Verhandlung zufrieden: „Der Fall zeigt,
dass das Betreiben einer Website, die User direkt zu illegalen Kopien von
Filmen und Fernsehsendungen leitet, eine strafrechtliche Verfolgung und
lange Gefängnisstrafen nach sich ziehen wird.“
15 Aug 2012
## LINKS
[1] http://www.guardian.co.uk/technology/2012/aug/14/anton-vickerman-surfthecha…
[2] http://www.bbc.co.uk/news/technology-19253359
[3] http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/tvshack-betreiber-wikipedia-grue…
## AUTOREN
Lars-Ole Müller
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