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# taz.de -- Kunden zahlen Offshore-Pannen: „Vertrag zu Lasten Dritter“
> Umweltminister Altmaier und Wirtschaftsminister Rösler verteidigen die
> Regelung für Windkraft im Meer. Bei verspätetem Anschluss zahlen die
> Stromkunden.
Bild: Der Netzausbau wird teuer – insbesondere für den Endverbraucher.
BERLIN taz | So schnell kann es gehen: Am Dienstag berieten Umweltminister
Peter Altmaier (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) noch
gemeinsam mit Wirtschaft und Verbänden, wie der weitere Anstieg der
Strompreise gebremst werden kann – am Mittwoch präsentierten beide ein
Gesetz, das die Kosten weiter steigen lässt: Künftig sollen Stromkunden
dafür bezahlen, wenn Windkraftwerke im Meer nicht rechtzeitig ans Netz
angeschlossen werden und den Betreibern dadurch Schaden entsteht.
Das hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Der Bundestag muss noch
zustimmen. Bisher läuft der Aufbau der Windkraft auf hoher See schleppend –
teils wegen technischer Probleme, teils wegen der ungeklärten Haftung. Das
soll sich durch das Gesetz ändern. „Wir sorgen für Sicherheit bei Banken
und Betreibern“, sagte Altmaier.
Rösler sprach von einem „absoluten Durchbruch“. Verbraucherschützer und
Opposition kritisieren die Neuregelung jedoch. Gerd Billen, Chef des
Verbraucherzentrale-Bundesverbands, hatte im Vorfeld vor einem „Vertrag zu
Lasten Dritter“ gewarnt. Auch Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin
missfällt, dass die Verbraucher das Netzausbau-Risiko tragen sollen.
Johanna Voß (Linke) forderte als Alternative eine Verstaatlichung der
Netze.
Altmaier und Rösler wiesen die Kritik zurück. Weil die Offshore-Leitungen
künftig besser koordiniert werden und die Unternehmen einen Teil des
Risikos selbst tragen, werde es idealerweise kaum zum Haftungsfall kommen.
Je nach Schadensgröße zahlen Netzbetreiber bis zu 20 Prozent selbst.
Zudem sei die Umlage, aus der Entschädigungen finanziert werden, bei 0,25
Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, sagte Altmaier. Dies macht für einen
Durchschnittshaushalt etwa 9 Euro im Jahr aus.
Langfristig bekämen die Verbraucher auch dieses Geld teilweise wieder
zurück. Denn: Der Zeitraum, in dem die Betreiber ihren Strom zu
garantierten Preisen verkaufen dürfen, werde entsprechend gekürzt, wenn
zuvor Entschädigungen für fehlende Netzanschlüsse gezahlt werden mussten.
30 Aug 2012
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
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