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# taz.de -- Kommentar über Kinderbetreuung: Keine Angst vor Kita-Klagen
> Wenn Eltern mit Erfolg vor Gericht ziehen, kann das einer Sozialsenatorin
> nur Recht sein – das Geld für Kita-Plätze darf die Finanzsenatorin gar
> nicht verweigern.
Bild: Finanzielle Belastung: Kommunale Kinderbetreuung ist steuerpflichtig.
Der Ausbau der Kinderbetreuung soll vor allem Eltern helfen, die ihren
Kindern nicht die Bildungsimpulse geben können, die für einen erfolgreichen
Schulbesuch wichtig wären. Das betrifft zum Beispiel die Eltern, deren
Kinder beim Schuleintritt nicht ausreichend Deutsch sprechen können.
Der erste Fehler der Forsa-Umfrage war also, dass sie nur auf Deutsch
durchgeführt wurde. Jede Kita weiß, dass es besonders schwer ist, die
Kinder aus türkisch sprechenden Familien zu erreichen. Gleichzeitig macht
die Zahl der Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund in manchen
Schulen schon 50 Prozent aus – Tendenz steigend.
Es ist einigermaßen grotesk, jetzt AkademikerInnen in Borgfeld zu befragen,
um herauszufinden, was für den Kita-Ausbau zu tun ist. Der Rechtsanspruch
auf Kita-Platz, jedenfalls so wie die CDU ihn konzipiert hat, sollte nicht
den begüterten Familien eine Alternative zur privaten Kinderfrau bieten,
sondern Familien in sozial benachteiligten Stadtteilen helfen, nicht den
billigsten und bequemsten Weg zu gehen, nämlich die größeren Kinder auf
ihre kleinen Geschwister aufpassen zu lassen.
Wenn das Geld nicht reicht und am Ende Eltern aus Borgfeld mit Erfolg einen
Kita-Platz einklagen, kann das einer Sozialsenatorin nur Recht sein – das
Geld dafür darf dann die Finanzsenatorin gar nicht verweigern.
6 Sep 2012
## AUTOREN
Klaus Wolschner
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