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# taz.de -- Urteil des Bundesfinanzhofs: Fiskus kann Kitas abkassieren
> Kommunale Kitas müssen wie private Anbieter Steuern zahlen, urteilte der
> Bundesfinanzhof. Die Städte fürchten Schaden für den Kita-Ausbau.
Bild: Finanzielle Belastung: Kommunale Kinderbetreuung ist steuerpflichtig.
BERLIN taz | Scheitert der Kitaausbau am Finanzamt? Das befürchten
zumindest der Deutsche Städte- und Gemeindebund und die
Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs
vom Mittwoch.
Das oberste deutsche Finanzgericht urteilte, dass Städte und Gemeinden
zukünftig für ihre Kitas Steuern zahlen müssen. Sie unterlägen genauso der
Pflicht der Körperschaftsteuer wie private Betreiber und dürfen daher nicht
begünstigt werden.
„Es ist alles schädlich, das Geld aus dem System nimmt. Die Kommunen sind
ohnehin mit dem Aufbau von Kitaplätzen überfordert“, sagt Harald Giesecke,
Ver.di-Bundesfachgruppenleiter für Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe, der
taz. Um den ab August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf Betreuung der unter
Dreijährigen einzuhalten, müsse jeder Cent investiert werden.
In Anbetracht eines zu erwartenden Null-Ergebnisses beim Fiskus mache die
Körperschaftsteuerpflichtigkeit keinen Sinn, sagte auch Agneta Psczolla,
Sprecherin des Städte- und Gemeindebundes. Damit komme auf die Kommunen nur
zusätzliche Arbeit zu.
## Kinderbetreuung im Wettbewerb
Im entschiedenen Fall ging es um den geringen Betrag von 291 Euro. Eine
Stadt in Nordrhein-Westfalen wurde vom Finanzamt aufgefordert, auf den
geschätzten Jahresgewinn von 5.000 Euro der städtischen Kindergärten
Steuern zu zahlen. Dagegen hatte die Stadt zunächst mit Erfolg vor dem
Finanzgericht Düsseldorf geklagt: Das Gericht sah in der Kita einen
Hoheitsbetrieb. Kinderbetreuung sei eine ureigene staatliche Aufgabe und
müsse somit steuerbefreit sein, so die Richter.
Dem widersprach nun das höchst deutsche Steuergericht: Ausschlaggebend sei
vielmehr, dass die kommunalen Kitas in einem „Anbieter- und
Nachfragewettbewerb“ zu privaten Kitas stehen. Das Betreiben von
Kindertagesstätten sei nicht der öffentlichen Hand „eigentümlich“ oder i…
allein vorbehalten.
Laut Städte- und Gemeindebund sind derzeit jedoch um die 35 Prozent der
Kitas in kommunaler Trägerschaft. Der Rest wird von Kirchen oder
gemeinnützigen Vereinen betrieben. Sie alle dürfen keinen Gewinn
erwirtschaften – anders als Kommunen, die den Kitabetrieb häufig in
privaten Rechtsformen organisieren und damit formal Gewinn erzielen können.
Der Anteil der privaten Kitas beträgt derzeit nur knapp 5 Prozent. Laut
Bundesfamilienministerium fehlen bundesweit noch rund 233.000 Kitaplätze.
21 Sep 2012
## AUTOREN
Elisabeth Gamperl
## TAGS
Kita
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