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# taz.de -- Anti-Nazi-Demonstranten gestärkt: Blockieren darf geübt werden
> Öffentliche Blockadetrainings vor Neonazi-Demos sind zulässig. Das
> entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Polizei dürfe sie nicht
> verbieten.
Bild: Angemessener Umgang: Demonstranten dürfen Blockaden von Neonazi-Demos ü…
MÜNSTER afp | Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Rechte von
Bürgern bei Protesten gegen Neonazi-Aufmärsche gestärkt. Das Verbot eines
öffentlichen Blockadetrainings von Bürgern im nordrhein-westfälischen
Stolberg im Februar 2011 war unzulässig, wie das OVG in einem am Dienstag
verkündeten Urteil entschied.
Das Blockadetraining war als Versammlung mit etwa 100 Teilnehmern
angemeldet gewesen. Die Polizei hatte allerdings das Üben von
Blockadetechniken verboten und die Personalien der Trainer, Ordner oder
Redner vorab eingefordert.
Laut OVG waren diese Auflagen unzulässig und das Training von der
Versammlungs- und Meinungsfreiheit geschützt. Die Veranstaltung habe
„gewaltfrei zur öffentlichen Meinungsbildung“ und zum „angemessenen
gesellschaftlichen Umgang mit rechtsextremen Ideologien beitragen wollen“.
Die Probeblockade, bei der niemand behindert werde, durfte laut Gericht
auch nicht als strafbare Aufforderung zur Störung des Nazi-Aufmarsches
gewertet werden: Friedliche Blockaden seien grundsätzlich zulässige Mittel,
um die öffentliche Aufmerksamkeit für ein Anliegen zu erhöhen.
## Grenze zur Strafbarkeit nicht überschritten
Die Grenze zur Strafbarkeit werde erst dann überschritten, wenn die
Teilnehmer einer Versammlung eine andere nicht verbotene Versammlung über
eine erhebliche Dauer blockierten, ohne dass deren Teilnehmer ausweichen
könnten.
Die Vorinstanz hatte noch entschieden, dass bei einer öffentlichen
Veranstaltung nicht geübt werden darf, wie man eine Demonstration von
Neonazis verhindert. Das Aachener Verwaltungsgericht hatte im Juli 2011der
Polizei der Stadt recht gegeben, die eine derartige Versammlung untersagt
hatte.
Das Blockadetraining sei darauf ausgerichtet gewesen, die angekündigte
Demonstration der rechtsextremen Szene zu verhindern oder zu stören, befand
das Verwaltungsgericht. Das Training sei mit einer öffentlichen
Aufforderung zu Straftaten verbunden.
18 Sep 2012
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