# taz.de -- Apple täuscht beim Gewährleistungsrecht: Bezahlen für das Selbst… | |
> Apple verstoße gegen geltendes Recht, so der Vorwurf der EU-Kommission. | |
> Zuständig fühlen sich die europäischen Gesetzgeber jedoch nicht. | |
Bild: Wer kommt für den Apple auf, wenn er kaputt geht? | |
BERLIN taz | Apple [1][verstößt] gegen geltendes Recht und täuscht seine | |
Kunden beim Kauf von Mobiltelefonen und Computern mit unvollständigen | |
Informationen zum Gewährleistungsrecht, lautet der Vorwurf der | |
EU-Kommission. Angestoßen wurde die Debatte durch einen Brief der | |
EU-Justizkommissarin Viviane Reding. | |
Sie hat die Verbraucherschutzminister aller 27 EU-Staaten schriftlich über | |
die unklaren Garantiebedingungen des Unternehmens informiert. Denn die | |
EU-Kommission kann selbst nicht eingreifen, sondern Apple nur abmahnen. | |
Angeschrieben wurde auch die Bundesministerin Ilse Aigner. | |
Doch ihre Behörde, das Amt für Verbraucherschutz, fühlt sich nicht | |
berechtigt einzugreifen. Apple habe seinen Sitz außerhalb der EU, weshalb | |
das das Bundesamt auch nicht zuständig sei, so die Pressestelle des Amtes. | |
Erfolgreicher könnte der Bundesverband der Verbraucherzentrale (VzBv) sein. | |
Dieser hatte mit einer Abmahnung bereits Erfolg. | |
„Apple stellt die Rechte von Garantie und Gewährleistung nicht völlig | |
korrekt gegenüber“, sagt Bianca Skutnik, Rechtsschutz Referentin der VzBv. | |
„Die dargestellten EU-Verbraucherrechte sind nur Richtlinien und in den | |
Mitgliedsstaaten ganz unterschiedlich ausgestaltet.“ Das aktuelle deutsche | |
Gewährleistungsrecht sieht vor, dass in den ersten sechs Monaten nach der | |
Warenübergabe der Käufer eine Beweislasterleichterung erhält. | |
Gehen demnach beispielsweise Akku oder Bildschirm aufgrund eines | |
technischen Mangels kaputt, der bereits beim Kauf vorhanden war, muss das | |
Produkt repariert oder ersetzt werden. Die Beweispflicht liegt im ersten | |
halben Jahr beim Hersteller und nicht beim Käufer. | |
## Nachweispflicht für Käufer | |
Dieser Anspruch auf Ersatz bleibt nach dem deutschen Gesetz zwei Jahre | |
bestehen. Nach den ersten sechs Monaten, muss der Käufer jedoch seinerseits | |
beweisen, dass der Mangel bereits schon seit dem Erhalt der Ware vorhanden | |
war. „Normalerweise müsste eine Garantie eben diese Nachweispflicht | |
aufheben“, so Bianca Skutnik. Apples Garantiebedingungen seien jedoch | |
intransparent. „Es bleibt offen, welche konkreten Rechte der Verbraucher | |
hat.“ | |
Allein Apples kostenpflichtiger „Protection Plan“, bietet einen sicheren | |
Mehrwert gegenüber dem zweijährlichem Gewährleistungsschutz. Da sich die | |
Haftungszeit auf diesem Weg auf drei Jahre verlängert. Dieser hat aber auch | |
einen stolzen Preis: für ein Macbook liegen die Kosten bei 249 Euro. Apple | |
war für eine Stellungsnahme zum Thema gegenüber taz.de nicht zu erreichen. | |
„Wir sind bereits in der Vergangenheit gegen die Bewerbung des Apple | |
Protection Plans mit einer Abmahnung vorgegangen“, sagt währenddessen | |
Verbraucherschützerin Skutnik. Damals bekam der Bundesverband der | |
Verbraucherzentralen Recht. Daraufhin stellte das Unternehmen eine | |
[2][Vergleichstabelle] („Protection Plan“ gegen geltendes | |
Gewährleistungsrecht) online. Auch dagegen will der VzBv wahrscheinlich | |
erneut vorgehen. | |
„Wir vermuten, dass die Garantie nicht da greift, wo sie greifen sollte, | |
und prüfen derzeit ein weiteres Unterlassungsverfahrens gegen Apple“, | |
erläutert Bianca Skutnik. Auch in Italien wurde der Computerhersteller | |
wegen seinen unklaren Garantiebedingungen verurteilt. Das Unternehmen | |
musste 900.000 Euro Strafe zahlen. | |
2 Oct 2012 | |
## LINKS | |
[1] /Verstoss-gegen-europaeisches-Recht/!102657/ | |
[2] http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/ | |
## AUTOREN | |
Svenja Bednarczyk | |
## TAGS | |
Apple | |
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