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# taz.de -- Apple täuscht beim Gewährleistungsrecht: Bezahlen für das Selbst…
> Apple verstoße gegen geltendes Recht, so der Vorwurf der EU-Kommission.
> Zuständig fühlen sich die europäischen Gesetzgeber jedoch nicht.
Bild: Wer kommt für den Apple auf, wenn er kaputt geht?
BERLIN taz | Apple [1][verstößt] gegen geltendes Recht und täuscht seine
Kunden beim Kauf von Mobiltelefonen und Computern mit unvollständigen
Informationen zum Gewährleistungsrecht, lautet der Vorwurf der
EU-Kommission. Angestoßen wurde die Debatte durch einen Brief der
EU-Justizkommissarin Viviane Reding.
Sie hat die Verbraucherschutzminister aller 27 EU-Staaten schriftlich über
die unklaren Garantiebedingungen des Unternehmens informiert. Denn die
EU-Kommission kann selbst nicht eingreifen, sondern Apple nur abmahnen.
Angeschrieben wurde auch die Bundesministerin Ilse Aigner.
Doch ihre Behörde, das Amt für Verbraucherschutz, fühlt sich nicht
berechtigt einzugreifen. Apple habe seinen Sitz außerhalb der EU, weshalb
das das Bundesamt auch nicht zuständig sei, so die Pressestelle des Amtes.
Erfolgreicher könnte der Bundesverband der Verbraucherzentrale (VzBv) sein.
Dieser hatte mit einer Abmahnung bereits Erfolg.
„Apple stellt die Rechte von Garantie und Gewährleistung nicht völlig
korrekt gegenüber“, sagt Bianca Skutnik, Rechtsschutz Referentin der VzBv.
„Die dargestellten EU-Verbraucherrechte sind nur Richtlinien und in den
Mitgliedsstaaten ganz unterschiedlich ausgestaltet.“ Das aktuelle deutsche
Gewährleistungsrecht sieht vor, dass in den ersten sechs Monaten nach der
Warenübergabe der Käufer eine Beweislasterleichterung erhält.
Gehen demnach beispielsweise Akku oder Bildschirm aufgrund eines
technischen Mangels kaputt, der bereits beim Kauf vorhanden war, muss das
Produkt repariert oder ersetzt werden. Die Beweispflicht liegt im ersten
halben Jahr beim Hersteller und nicht beim Käufer.
## Nachweispflicht für Käufer
Dieser Anspruch auf Ersatz bleibt nach dem deutschen Gesetz zwei Jahre
bestehen. Nach den ersten sechs Monaten, muss der Käufer jedoch seinerseits
beweisen, dass der Mangel bereits schon seit dem Erhalt der Ware vorhanden
war. „Normalerweise müsste eine Garantie eben diese Nachweispflicht
aufheben“, so Bianca Skutnik. Apples Garantiebedingungen seien jedoch
intransparent. „Es bleibt offen, welche konkreten Rechte der Verbraucher
hat.“
Allein Apples kostenpflichtiger „Protection Plan“, bietet einen sicheren
Mehrwert gegenüber dem zweijährlichem Gewährleistungsschutz. Da sich die
Haftungszeit auf diesem Weg auf drei Jahre verlängert. Dieser hat aber auch
einen stolzen Preis: für ein Macbook liegen die Kosten bei 249 Euro. Apple
war für eine Stellungsnahme zum Thema gegenüber taz.de nicht zu erreichen.
„Wir sind bereits in der Vergangenheit gegen die Bewerbung des Apple
Protection Plans mit einer Abmahnung vorgegangen“, sagt währenddessen
Verbraucherschützerin Skutnik. Damals bekam der Bundesverband der
Verbraucherzentralen Recht. Daraufhin stellte das Unternehmen eine
[2][Vergleichstabelle] („Protection Plan“ gegen geltendes
Gewährleistungsrecht) online. Auch dagegen will der VzBv wahrscheinlich
erneut vorgehen.
„Wir vermuten, dass die Garantie nicht da greift, wo sie greifen sollte,
und prüfen derzeit ein weiteres Unterlassungsverfahrens gegen Apple“,
erläutert Bianca Skutnik. Auch in Italien wurde der Computerhersteller
wegen seinen unklaren Garantiebedingungen verurteilt. Das Unternehmen
musste 900.000 Euro Strafe zahlen.
2 Oct 2012
## LINKS
[1] /Verstoss-gegen-europaeisches-Recht/!102657/
[2] http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/
## AUTOREN
Svenja Bednarczyk
## TAGS
Apple
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