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# taz.de -- Konsequenz der Spitzelaffären: Justizministerin für V-Mann-Gesetz
> FDP-Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger fordert ein Gesetz über die
> V-Leute bei Sicherheitsbehörden. Doch das Bundesinnenministerium
> blockiert.
Bild: Sie will ein V-Mann-Gesetz, er blockiert: Sabine Leutheusser-Schnarrenber…
BERLIN taz | Muss der Einsatz von V-Leuten gesetzlich geregelt werden?
Darüber bestehen in der Bundesregierung unterschiedliche Auffassungen.
Während Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) „klare
und restriktive gesetzliche Grundlagen“ fordert, will Innenminister
Hans-Peter Friedrich (CSU) davon nichts wissen.
V-Leute gibt es bei der Polizei und beim Verfassungsschutz. Diese
„Vertrauenspersonen“ sind – im Unterschied zu verdeckten Ermittlern – k…
staatlichen Beamten, sondern Privatpersonen, die zu der Szene gehören, die
ausgeforscht werden soll. Sie liefern gegen Geld oder andere Vorteile
Informationen über Aktivitäten und Ziele ihrer Kumpanen. Auch mehrere
Personen im Umfeld der rechten Terrorgruppe NSU waren V-Leute. Deshalb
fordern nun neben der Justizministerin auch SPD, Grüne und FDP eine
gesetzliche Regelung für deren Tätigkeit.
Im Gesetz über den Bundesverfassungsschutz heißt es bisher nur, das
Bundesamt dürfe „Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung wie den
Einsatz von Vertrauensleuten“ nutzen. Näheres ist in der (geheimen)
Dienstvorschrift „Beschaffung“ geregelt. In deren Nr. 9 heißt es zum
Beispiel: „Der VM hat Informationen nur entsprechend seinem Auftrag zu
beschaffen. Er darf weder die Zielsetzung noch die Aktivitäten eines
Beobachtungsobjektes entscheidend bestimmen.“
Leutheusser-Schnarrenberger will im Gesetz klare Regeln zum „Anwerben,
Führen und zur Kontrolle von V-Leuten“ festhalten, erklärte eine Sprecherin
des Ministeriums auf taz-Anfrage. Die Grünen arbeiten sogar schon an einem
Gesetzentwurf. Dort soll zum Beispiel geregelt werden, dass Rechtsextreme
mit vielen Vorstrafen oder in führenden Positionen nicht V-Leute beim
Verfassungsschutz werden können. Doch auch V-Leute der Polizei waren im
NSU-Umfeld tätig, wie das Beispiel von Thomas S. zeigte, der dem
Neonazi-Trio Sprengstoff lieferte und später als V-Mann für das Berliner
Landeskriminalamt spitzelte.
## Einschlägige Strafprozessordnung
Für polizeiliche V-Personen ist die Rechtslage noch dünner. Nur in
vereinzelten Landesgesetzen, wie in Niedersachsen, gibt es gesetzliche
Regelungen. Soweit die Polizei Straftaten aufklärt, ist aber die
Strafprozessordnung einschlägig – ein Bundesgesetz, für das das
Justizministeriums zuständig ist.
Leutheusser-Schnarrenberger könnte also selbst einen Gesetzentwurf zur
Regelung polizeilicher V-Leute vorlegen. Sie will jedoch die Ergebnisse
einer Bund-Länder-Regierungskommission zur Aufklärung des NSU-Terrors
abwarten.
Alle vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen hätten den NSU-Terror nicht
verhindern können. Hauptproblem der V-Leute im Umfeld der NSU war, dass
ihre Hinweise auf das untergetauchte Thüringer Trio im Apparat versandeten.
Teilweise wurden sie – aus Unfähigkeit oder übertriebenem Quellenschutz –
nicht einmal an die Vorgesetzten der V-Mann-Führer innerhalb der jeweiligen
Behörde weitergeben.
8 Oct 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Rechter Terror
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