| # taz.de -- Konsequenz der Spitzelaffären: Justizministerin für V-Mann-Gesetz | |
| > FDP-Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger fordert ein Gesetz über die | |
| > V-Leute bei Sicherheitsbehörden. Doch das Bundesinnenministerium | |
| > blockiert. | |
| Bild: Sie will ein V-Mann-Gesetz, er blockiert: Sabine Leutheusser-Schnarrenber… | |
| BERLIN taz | Muss der Einsatz von V-Leuten gesetzlich geregelt werden? | |
| Darüber bestehen in der Bundesregierung unterschiedliche Auffassungen. | |
| Während Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) „klare | |
| und restriktive gesetzliche Grundlagen“ fordert, will Innenminister | |
| Hans-Peter Friedrich (CSU) davon nichts wissen. | |
| V-Leute gibt es bei der Polizei und beim Verfassungsschutz. Diese | |
| „Vertrauenspersonen“ sind – im Unterschied zu verdeckten Ermittlern – k… | |
| staatlichen Beamten, sondern Privatpersonen, die zu der Szene gehören, die | |
| ausgeforscht werden soll. Sie liefern gegen Geld oder andere Vorteile | |
| Informationen über Aktivitäten und Ziele ihrer Kumpanen. Auch mehrere | |
| Personen im Umfeld der rechten Terrorgruppe NSU waren V-Leute. Deshalb | |
| fordern nun neben der Justizministerin auch SPD, Grüne und FDP eine | |
| gesetzliche Regelung für deren Tätigkeit. | |
| Im Gesetz über den Bundesverfassungsschutz heißt es bisher nur, das | |
| Bundesamt dürfe „Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung wie den | |
| Einsatz von Vertrauensleuten“ nutzen. Näheres ist in der (geheimen) | |
| Dienstvorschrift „Beschaffung“ geregelt. In deren Nr. 9 heißt es zum | |
| Beispiel: „Der VM hat Informationen nur entsprechend seinem Auftrag zu | |
| beschaffen. Er darf weder die Zielsetzung noch die Aktivitäten eines | |
| Beobachtungsobjektes entscheidend bestimmen.“ | |
| Leutheusser-Schnarrenberger will im Gesetz klare Regeln zum „Anwerben, | |
| Führen und zur Kontrolle von V-Leuten“ festhalten, erklärte eine Sprecherin | |
| des Ministeriums auf taz-Anfrage. Die Grünen arbeiten sogar schon an einem | |
| Gesetzentwurf. Dort soll zum Beispiel geregelt werden, dass Rechtsextreme | |
| mit vielen Vorstrafen oder in führenden Positionen nicht V-Leute beim | |
| Verfassungsschutz werden können. Doch auch V-Leute der Polizei waren im | |
| NSU-Umfeld tätig, wie das Beispiel von Thomas S. zeigte, der dem | |
| Neonazi-Trio Sprengstoff lieferte und später als V-Mann für das Berliner | |
| Landeskriminalamt spitzelte. | |
| ## Einschlägige Strafprozessordnung | |
| Für polizeiliche V-Personen ist die Rechtslage noch dünner. Nur in | |
| vereinzelten Landesgesetzen, wie in Niedersachsen, gibt es gesetzliche | |
| Regelungen. Soweit die Polizei Straftaten aufklärt, ist aber die | |
| Strafprozessordnung einschlägig – ein Bundesgesetz, für das das | |
| Justizministeriums zuständig ist. | |
| Leutheusser-Schnarrenberger könnte also selbst einen Gesetzentwurf zur | |
| Regelung polizeilicher V-Leute vorlegen. Sie will jedoch die Ergebnisse | |
| einer Bund-Länder-Regierungskommission zur Aufklärung des NSU-Terrors | |
| abwarten. | |
| Alle vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen hätten den NSU-Terror nicht | |
| verhindern können. Hauptproblem der V-Leute im Umfeld der NSU war, dass | |
| ihre Hinweise auf das untergetauchte Thüringer Trio im Apparat versandeten. | |
| Teilweise wurden sie – aus Unfähigkeit oder übertriebenem Quellenschutz – | |
| nicht einmal an die Vorgesetzten der V-Mann-Führer innerhalb der jeweiligen | |
| Behörde weitergeben. | |
| 8 Oct 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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