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# taz.de -- Urteil in der NDR-Drehbuchaffäre: Ende ohne Schrecken
> Bewährungsstrafe für die Ex-Filmchefin des NDR, Doris Heinze. Sie hatte
> ihrem Sender unter Pseudonym geschriebene Drehbücher verkauft.
Bild: Nicht erfreut: Doris Heinze mit ihrem Anwalt vor dem Hamburger Landgerich…
HAMBURG taz | Kurz bevor das Urteil gegen die ehemalige
NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze verkündet wird, ist es, als habe jemand
auf die Pausetaste gedrückt. Gleich wird der Vorsitzende Richter Volker
Bruns das Wort ergreifen und fast zweieinhalb Stunden am Stück in einem
irren Tempo das Urteil begründen. Aber erst mal stehen die
Verfahrensbeteiligten und die Zuschauer im Verhandlungssaal des Hamburger
Landgerichts einen gedehnten Moment lang stumm da. Muss die einst
mächtigste Frau des fiktionalen NDR-Unterhaltungsprogramms ins Gefängnis?
Drei Jahre Freiheitsstrafe hatte die Staatsanwaltschaft vergangene Woche in
ihrem Plädoyer gefordert, Heinzes Verteidiger wollte sieben Monate auf
Bewährung. Das Urteil liegt in der Mitte. Heinze wird wegen Bestechlichkeit
und Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten
verurteilt, die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sieht es als
erwiesen an, dass die 63-Jährige mehrere Drehbücher von sich und ihrem Mann
Claus Strobel unter den Pseudonymen „Marie Funder“ und „Niklas Becker“ …
den NDR eingeschleust hatte. Strobel und die mitangeklagte Filmproduzentin
Heike Richter-Karst erhielten Geldstrafen.
Seit Anfang Juli läuft der Prozess, und Heinze hatte in der zuweilen zähen
Verhandlung zugegeben, Pseudonyme benutzt und ihre einflussreiche Position
im Sender ausgenutzt zu haben. In der vergangenen Woche wies sie in ihrem
Schlusswort unter Tränen von sich, jemals bestechlich gewesen zu sein. Um
Geld sei es ihr nie gegangen, aber sie habe auch die juristische Tragweite
nicht gesehen und sprach von einem „irre großen Fehler“.
In dem Gerichtsverfahren ging es vor allem um zwei Fragen: Haben die drei
Angeklagten sich gegenseitig Vorteile verschafft? Und haben sie sich
gegenseitig auf Kosten ihres Arbeitgebers bereichert - oder wie die
Staatsanwaltschaft es in ihrem Plädoyer nannte - ein „System der
Selbstbedienung auf Kosten der Gebührenzahler“ geschaffen. Sich gegenseitig
Aufträge zugeschoben: Ja. Ein System der Selbstbedienung auf Kosten der
Gebührenzahler geschaffen: Nein. So lässt sich das Hamburger Urteil kurz
zusammenfassen.
## Die treibende Kraft
Heinze sei die treibende Kraft hinter dem Ganzen gewesen und habe als
leitende Redakteurin bei einem öffentlich-rechtlichen Sender außerdem eine
besondere Verantwortung, sagte Bruns.
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs gelten verantwortliche
Redakteure von ARD, ZDF und Deutschlandradio als sogenannte Amtsträger und
können ebenso wie Beamte wegen Bestechlichkeit bestraft werden. In diesem
Fall wurden zwar keine Umschläge mit Geld über den Tisch geschoben, keine
unfähigen Autoren beschäftigt oder schlechte Filmstoffe durchgewunken,
sagte Bruns. Das ändere aber nichts daran, dass Heinze sich pflichtwidrig
verhalten habe. Die Kungelei wäre nur schneller aufgefallen, wenn Heinze
die Aufträge unfähigen Autoren zugeschustert hätte.
Die Drehbuchaffäre wurde bereits vor drei Jahren aufgedeckt. Heinze wurde
damals fristlos gekündigt und musste Schadenersatz an den NDR zahlen. Ob
das Kapitel nun abgeschlossen ist, liegt bei Staatsanwaltschaft und
Verteidigung. Es steht ihnen offen, in Revision zu gehen.
8 Oct 2012
## AUTOREN
Ilka Kreutzträger
## TAGS
NDR
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