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# taz.de -- Vergabe von Schengen-Visa: Europas geheime Visapolitik
> Geheimdienste können die Einreise von Menschen aus sogenannten
> „Risikostaaten“ mit einem Veto verhindern. Eine Begründung brauchen sie
> nicht.
Bild: Eintritt nur mit Erlaubnis der Schlapphüte: Polizist mit Hund an der Sch…
FREIBURG taz | „Ein oder mehrere Mitgliedsstaaten sind der Auffassung, dass
Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die
internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliedsstaaten
darstellen.“ Solche vagen Bescheide erhalten Ausländer, die ein Visum für
einen der 27 Schengen-Staaten beantragen, wenn irgendein Geheimdienst
Bedenken gegen ihre Einreise hat.
Dagegen wendet sich die Links-Fraktion im Bundestag. „Die Geheimdienste
können Einreiseverbote nach Gutdünken verhängen“, protestiert der
Linken-Abgeordnete Andrej Hunko, der in einer kleinen Anfrage die Praxis
des Schengen-Konsultations-Verfahrens erkundet hat.
Im luxemburgischen Dorf Schengen wurde einst Reisefreiheit innerhalb der
europäischen Staaten vereinbart – verbunden mit harten Kontrollen an den
Außengrenzen. Angeschlossen sind die meisten EU-Staaten und zum Beispiel
die Schweiz. Wer aus einem visapflichtigen Staat einreisen will, muss nur
einmal einen Antrag stellen und bekommt dann ein Visum für den gesamten
Schengen-Raum.
Bei Bürgern von 29 Staaten (zum Beispiel Iran und Pakistan) findet zuvor
allerdings ein Konsultationsverfahren statt, bei dem die
Sicherheitsbehörden aller Schengen-Staaten Bedenken gegen die Erteilung
eines Visums erheben können.
## 3.000 Fälle bekannt
So wurden die deutschen Behörden in den vergangenen fünf Jahren in rund 5,2
Millionen Fällen nach Sicherheitsbedenken gefragt. In rund dreitausend
Fällen legten sie ein Veto ein, am häufigsten bei Iranern (421 Fälle) und
Ägyptern (316), so die Auskunft der Bundesregierung. Eine Begründung ist
nicht erforderlich, wenn Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst,
Militärischer Abschirmdienst, Bundeskriminalamt oder das Zollkriminalamt
Nein sagen.
Umgekehrt konsultierte Deutschland in den vergangenen fünf Jahren in rund
15 Millionen Fällen die Schengen-Partner, die bei rund 2.300 Personen
Bedenken erhoben. In immerhin 378 Fällen setzte sich Deutschland über diese
Bedenken hinweg und erteilte ein Visum, das aber nur für Deutschland gilt.
Zunächst wird dem Ausländer, der nicht einreisen darf, nicht mitgeteilt,
welcher Staat aus welchem Grund ein Veto gegen ihn eingelegt hat. Die
Situation ist also reichlich kafkaesk. Deutschland gibt immerhin nähere
Auskünfte, wenn der Ausländer eine gerichtliche Klage erhebt. Andere
Staaten, wie die Schweiz, verweigern auch dann jede Auskunft.
16 Oct 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Flüge
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