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# taz.de -- Kommentar Maklergebühren: Kein Geld für den Schwager
> Das größte Übel bei der Wohnungssuche: die Maklergebühr. Wer den Makler
> beauftragt, sollte ihn auch bezahlen. Was für eine großartige Idee!
Bild: Der Makler verdient mit – immer.
Es ist wirklich widersinnig: Da machen zwei Leute einen Deal, beide
profitieren davon. Und ein Dritter muss zahlen. Worum es geht? Um eines der
größten Übel bei der Wohnungssuche: die Maklergebühr.
Dabei ist es nicht einmal so, dass der Berufsstand des Maklers per se zu
verdammen wäre. Wer einen Makler braucht, weil er eine Wohnung oder ein
Haus zum Kaufen oder zur Miete sucht, gut verdient und keine Zeit hat, soll
sich gerne eines Maklers bedienen. Ebenso soll der Besitzer der Immobilie,
der keine Lust hat, Termine mit den Suchenden zu machen, das Ganze
womöglich noch mit den aktuellen Bewohnern abzustimmen und dann Fragen zu
Haustieren und Morgensonne zu beantworten, die Dienste eines Maklers in
Anspruch nehmen. Aber: Wer den Makler beauftragt, soll ihn auch bezahlen.
Mit dieser kleinen Änderung, die jetzt die SPD-geführten Landesregierungen
von Hamburg und Nordrhein-Westfalen vorschlagen, ginge eine große
Veränderung im Markt einher. Sämtliche gängige Praktiken, die stark an
Vetternwirtschaft erinnern, wären auf einen Schlag unattraktiv. Die Praxis
der Hausverwalterin etwa, die ihren Schwager als Makler auftreten lässt und
dafür einen Teil der Gebühr unter der Hand erhält: Sie wäre vorbei, wenn
die Kosten nicht mehr dem neuen Mieter in Rechnung gestellt werden können.
Natürlich wären damit noch nicht alle Probleme aus der Welt.
Wohnungssuchende, die dem Vermieter unauffällig ein paar Scheine zustecken,
ominöse Verwaltungsgebühren, die auf einmal gezahlt werden müssen. Auch das
Problem des Wohnungsnotstandes in Metropolen wäre nicht gelöst. Aber es
wäre ein kleiner, einfach zu habender Fortschritt. Die Suchenden würden es
sicher danken.
24 Oct 2012
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Bundesrat
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