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# taz.de -- Schmerzensgeld für „Mann in Blau“: Polizeischläge ins Kontor
> Ein Demonstrant erhält 10.000 Euro Entschädigung, weil er von Polizisten
> verprügelt wurde. Sein Anwalt findet die Summe noch „bescheiden“.
Bild: Ein Video auf youtube dokumentiert den Polizeiübergriff.
Wenn die Polizei zuschlägt, kann das teuer werden: Ein Mann, der im Jahr
2009 von Polizisten verprügelt wurde, erhält ein Schmerzensgeld in Höhe von
10.000 Euro. Wie erst jetzt bekannt wurde, stimmte das Land Berlin einem
entsprechenden Vergleich am 16. Oktober zu.
Oliver H. war im September vor drei Jahren am Rande der
Datenschutz-Demonstration „Freiheit statt Angst“ von zwei Beamten mit
Faustschlägen zu Boden gestreckt worden, weil er einen Platzverweis nicht
befolgt haben soll. Handyvideos von der Tat sorgten im Internet für
Empörung. Ein Amtsgericht verurteilte die Polizisten im April zu
Geldstrafen von 6.000 Euro wegen Körperverletzung im Amt.
Johannes Eisenberg, Anwalt des Opfers, bezeichnete den nun parallel am
Landgericht geschlossenen zivilrechtlichen Vergleich als „erste
Anerkennung, dass meinem Mandanten massives Unrecht geschehen ist“. Gegen
das Amtsgerichtsurteil hatten nämlich alle Beteiligten Berufung eingelegt.
Die Polizisten wollen einen Freispruch, Staatsanwaltschaft und Opferanwalt
härtere Strafen. Dass das Land dem Vergleich zustimmte, ist für Eisenberg
ein „Schuldeingeständnis“. Er kündigte an, seine Berufung zurückzuziehen,
wenn dies die Gegenseite auch tue.
Da die Polizisten Beamte sind, muss das Schmerzensgeld nicht von ihnen
gezahlt werden, sondern – in „Amtshaftung“ – vom Land Berlin. Ein Arzt
hatte damals bei Oliver H. einen Oberlippen-Abriss, Hautabschürfungen,
Schwellungen und eine Traumatisierung festgestellt. Der Vergleich gilt auch
eine „Verletzung des Persönlichkeitsrechts“ von Oliver H. mit ab. Der
damalige Polizeipräsident hatte ihn fälschlich beschuldigt, die Verhaftung
selbst provoziert zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah dagegen keinerlei
Fehlverhalten von H.
Die Polizei kommentierte den Vergleich nicht – er sei ja mit dem Land
geschlossen. Auch sei das Strafverfahren noch offen, so ein Sprecher.
Schmerzensgeldzahlungen seiner Behörde bezeichnete er als „selten“, die
Höhe des aktuellen Vergleichs falle aber nicht aus dem Rahmen. Anwalt
Eisenberg hingegen nannte die 10.000 Euro „ungewöhnlich hoch“, aus Sicht
des Opfers sei die Höhe dennoch „bescheiden“.
Generell werden Polizisten selten verurteilt. So führten im letzten Jahr
417 Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt nur zu 3 Verurteilungen.
Zu Schmerzensgeldzahlungen sind nur Einzelfälle bekannt. So wurden einem
Hertha-Fan im Februar 2.000 Euro zugesprochen, weil er nach einem
Fußballspiel von einem Einsatzwagen umgefahren wurde.
In Aachen erhielt ein Mann im Februar 6.000 Euro, weil er versehentlich von
einem Polizeihund gebissen wurde. Am meisten bekam 2009 ein 39-jähriger
Nordrhein-Westfale: 100.000 Euro. Er hatte in betrunkenem Zustand einen
Mädchen-Fanfarenzug gestört. Die Polizei griff so brutal zu, dass er nun
querschnittsgelähmt ist.
9 Nov 2012
## AUTOREN
Konrad Litschko
## TAGS
Polizei
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